Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Verkehr und Mobilität

Planfeststellung für den Bau der A 52 AK-Essen-Nord (B 224) - AD Essen/Gladbeck - Teil 02

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 25.06.2025
  • Stellungnahmen 11 Einwendungen
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Übersicht Lage des Vorhabens

Auf den Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, hin hat die Bezirksregierung Münster im Jahr 2014 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 52 (Teil 02) von südlich dem AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck (inklusiv) eingeleitet.

Nun hat die seit 2021 zuständige Autobahn GmbH des Bundes weitere neue und geänderte Planunterlagen eingereicht, die zur Einsichtnahme als Deckblatt II öffentlich ausgelegt werden.

Die Änderungen in den Planunterlagen beinhalten insbesondere

  • die Fortschreibung des Erläuterungsberichtes und die Ergänzung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele (Unterlage 1 II),
  • die Fortschreibung der Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung (Unterlage 11 II),
  • die Fortschreibung und die Ergänzung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage 12 II),
  • die Aktualisierung lufthygienischer Aussagen (Unterlage 14.1 II),
  • die Änderungen aufgrund der Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen (Unterlage 13 II), insbesondere werden die werden die Regenklär- und Rückhaltebecken durch Retentionsbodenfilteranlagen ersetzt,
  • die Überarbeitung des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 13a II),
  • die Aktualisierung und Ergänzung der Schadstoffuntersuchung (Unterlage 14 II),
  • die Fortschreibung des UVP-Berichts (Unterlage 1a II),
  • die Anlage eines Geh- und Radweges vom südlichen Planungsbeginn bis zum Gewerbepark Brauck (Anbindung an die Europastraße),
  • die Anlage von Unterhaltungswegen auf der Rückseite von Lärmschutzwänden mit einer Höhe über 4,50 Meter,
  • die teilweise Umtrassierung der Planstraße und damit verbundenen Anpassung der Kösheide,
  • die Anpassung der Rampen Hannover in Fahrtrichtung Marl und Marl in Fahrtrichtung Oberhausen infolge der leichten Trassenanpassung im Entwurf des nördlichen Folgeabschnitts.

Die aktualisierten und geänderten Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten – Deckblatt II) stehen gemäß § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 2 VwVfG NRW in der Zeit vom

12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich

auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster sowie hier im Portal Beteiligung NRW zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Kontakt

Frau Heike Brinkmann
Telefon: +49 251 411 1415
E-Mail: heike.brinkmann@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/de/datenschutz/25/index.html   aufgerufen werden können.

Informationen

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