Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Energie

24. Umlegung der Leitung 1/200 Zollvereinring in Gelsenkirchen - Planfeststellungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.12.2025 bis 23.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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24. Umlegung Zollvereinring

Planfeststellung für die Änderung und den Betrieb der Erdgasleitungen:

24. Umlegung Leitung Nr. 1/200,

12. Umlegung Leitung Nr. 1/29 und

1. Umlegung Leitung Nr. 1/200/3

auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (Zollvereinring) einschließlich aller weiteren zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Einrichtungen, insbesondere der Errichtung einer Armaturenstation, sowie der notwendigen Folgemaßnahmen als auch der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 26.11.2025 – Az.: 25.05.01.01-07/24 – ist der Plan für die Änderung und den Betrieb der Erdgasleitungen Nr. 1/200, Nr. 1/29 und Nr. 1/200/3 auf dem Gebiet der Gelsenkirchen gemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrens-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist die Open Grid Europe GmbH.

  1. Eine Ausfertigung des Planfeststellungbeschlusses steht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EnWG im Zeitraum

vom 10.12.2025 bis zum 23.12.2025 einschließlich

auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter

https://url.nrw/brms_verfahren

→Planfeststellung Energieleitung

Stichwort:

24. Umlegung Zollvereinring

sowie hier auf dem Portal zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

  1. Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EnWG). Als Zeitpunkt der Zustellung für die unter II. genannten Rechtsmittelfrist gilt insoweit der Zeitpunkt dieser Bekanntgabe.

Einem Betroffenen oder demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (in der Regel Übersendung eines Speichermediums) zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Planfeststellungsbehörde, Bezirksregierung Münster, Dezernat 25, 48128 Münster, gerichtet hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 EnWG)

I. Gegenstand des Vorhabens

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschluss lautet:

Der Plan der Open Grid GmbH, Bamlerstr. 1b, 45141 Essen, im nachfolgenden „Vorhabenträgerin“ (VHT) genannt, für

  • die Änderung und den Betrieb der Erdgasleitungen 1/200 einschließlich Armaturenstation, 1/29 und 1/200/3 Zollvereinring auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen
  • einschließlich der hiermit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen an Gewässern, Verkehrswegen, Anlagen Dritter und sonstiger notwendiger Folgemaßnahmen
  • als auch die landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen

wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen festgestellt.

II. Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

48143 Münster

erhoben werden.

Ein Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs.5 S. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses bei dem

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

48143 Münster

gestellt und begründet werden.


Gegenstände

Kontakt

Frau Petra Nospickel
Telefon: +49 251 411 4165
E-Mail: petra.nospickel@bezreg-muenster.nrw.de

Datenschutzerklärung

Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/de/datenschutz/25/index.html <http://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/25/index.html>  aufgerufen werden können.

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