Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Münster Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Antrag auf eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von angereichertem Grundwasser in den WGA St. Arnold/Neuenkirchen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 18.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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Zutageförderung von angereichertem Grundwasser im Wassergewinnungsgebiet Neuenkirchen in einer Menge von maximal 300 m³/h, 7.200 m³/d, 1.300.000 m³/a aus den insgesamt 8 Vertikalbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Neuenkirchen, Flur 28, Flurstück 808. Zutageförderung von angereichertem Grundwasser im Wassergewinnungsgebiet St. Arnold I in einer Menge von maximal 200 m³/h, 4.800 m³/d, 1.000.000 m³/a aus den insgesamt 7 Vertikalbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Neuenkirchen, Flur 25, Flurstück 59, 67, 146 und 232. Zutageförderung von angereichertem Grundwasser im Wassergewinnungsgebiet St. Arnold II in einer Menge von maximal 360 m³/h, 8.640 m³/d, 1.200.000 m³/a aus den insgesamt 6 Vertikalbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Neuenkirchen, Flur 19, Flurstück 504 zur Versorgung der angeschlossenen Abnehmer mit Trink-, Brauch- und Betriebswasser abzugeben, wobei die Gesamtfördermenge aus den Gewinnungsgebieten St. Arnold I, St. Arnold II und Neuenkirchen 3.100.000 m³/a nicht überschreiten darf.

Ferner beantragt die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, dass die Beschränkung der maximale Entnahmemenge aus allen Wassergewinnungsgebieten der EWR von in Summe 5.800.000 m³/a auf 6.540.000 m³/a heraufgesetzt wird.

Gegenstände

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