Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Burscheid Beschluss

Planfeststellungsbeschlusses der Großen Dhünntalsperre

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 02.03.2026
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Die Bezirksregierung Köln hat gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG mit Beschluss vom 08.12.2025 den geänderten Plan des Wupperverbandes vom 17.12.2024 die Änderung des bisher gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.1985 (Az. 54.1-4.1-23-sy-) i. d. F. des Nachtragsplanfeststellungsbeschlusses vom 06.08.2015 (Az. 54 / 3 (GL) 1- 0) festgestellt.

Mit dem Planänderungsbeschluss wurden die Nebenbestimmungen Nr. 3.5, 3.6 und 3.9 aus dem Planfestellungsbeschluss vom 18.12.1985 (Az. Az. 54.1-4.1-23-sy-) und die unter Abschnitt I Nr. 1 und 3 im Nachtragsplanfestellungsbeschluss vom 25.01.1996 (Az.54.1.15.2(23)-G-) angeführten Regelungen aufgehoben.

Der Planänderungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen. Dem Beschluss, in dem über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden wurde, ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erhoben werden.“

Der Planänderungsbeschluss vom 08.12.2025 und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 02.03.2026 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss in der Fassung des Planänderungsbescheides gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) den übrigen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Kontakt

Frau Helen Schymura
Telefon: 02174 670-417
E-Mail: h.schymura@burscheid.de

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