Flächennutzungsplan Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

21. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Dorsten Aufstellungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 30.04.2025
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung ders 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst eine rund 2 ha große Fläche im Stadtteil Dorsten-

Hardt und liegt unmittelbar westlich der Bundesstraße 225 bzw. der „Kirchhellener Allee“. Im Süden verläuft die Straße „An der Seikenkapelle“, im Westen die Straße „Nonnenkamp“.

Die Grenzen des Änderungsbereichs umfassen die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche und decken damit den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 249 „Nahversorgung Kichhellener Allee / An der Seikenkapelle“ Teil 1 ab.

Anlass, Ziel und Zweck der 21.Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Planungsraum südwestlich der Dorstener Innenstadt bietet aufgrund der zentralen Lage und gegebenen Integration in das vorhandene Siedlungsgefüge beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines attraktiven neuen Wohnstandortes, ergänzt durch einen zeitgemäßen und attraktiven Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung.

Gemäß des im Jahr 2017 erstellten Stadterneuerungskonzeptes eignet sich das Plagebiet zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen im Dorstener Stadtgebiet. In dem Stadterneuerungskonzept wird die anhaltende Wohnraumnachfrage bestätigt. Der geplante Lebensmittelmarkt ist als Ersatz des bestehenden Lebensmittelmarkt in westlicher Richtung an der Straße An der Seikenkapelle vorgesehen. Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, in umfangreicher Art und Weise ein zeitgemäßes und nachfragegerechtes Nahversorgungsangebot vor Ort zu bieten. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten stellt den betreffenden Bereich derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Die Entwicklung der vorgesehenen Planungen setzt eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus. Vorgesehen ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ und der Festlegung einer maximalen Verkaufsfläche von 1.700 m² für die Fläche des geplanten Lebensmittelmarktes, sowie eines Mischgebietes für die verbleibende gewerbliche Fläche nord-östlich des Lebensmittelmarktes.

Wortlaut des Beschlusses:

„1. Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“ wird beschlossen.

2. Der vorgestellte Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und der dazugehörige Umweltbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

3. Aufgrund der vorlaufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Dorsten Nr. 249 "Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle, Teil 1, 2 und 3" wird auf die Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

4. Der Änderungsentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen und auf der Website der Stadt Dorsten zugänglich zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

e-mail: planung-und-umwelt@dorsten.de

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955

Herr Samotta

Tel.: 02362 66 4890

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