Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Vorhabenbez. Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle - Teil 1, 2 und 3“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.04.2024 bis 13.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die öffentliche Auslegung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Anlass und Ziel der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt im westlichen Vorhabengebiet des Teil 1 eine Bebauung mit 7 Mehrfamilienhäusern zu errichten. Mit der vorliegenden Planung soll ein breitgefächertes Nutzerspektrum unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, z. B. jüngere Altersgruppen / Familien aber auch Ältere durch die Schaffung verschiedener Wohntypen in Form von Mietwohnungen unterschiedlicher Größe angesprochen werden.

Auf der östlichen Seite des Vorhabengebiets Teil 1 ist der Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung auf bisher gewerblich genutzten Flächen geplant.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Erweiterungsneubau als Ersatz des heute bestehenden kleinflächigen Lebensmittelmarktes (Teil 2) zur Sicherung und Verbesserung einer wohnortnahen Versorgung geschaffen werden.

Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, dem veränderten und gestiegenen Kundenanspruch gerecht zu werden. Vor allem das veränderte Verbraucherverhalten und das diversifizierte Warenangebot in Kombination mit einer weniger komprimierten Sortimentspräsentation und großzügige und barrierefreie Bewegungs-flächen für den Kunden erfordern eine Vergrößerung des Filialgebäudes und insbesondere der Verkaufsflächen. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Mit Teil 2 des Plangebietes wird eine Folgenutzung für die Flächen des zu verlagernden Lebensmittelmarktes geregelt. Durch Festsetzung eines Mischgebietes mit einem Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ist eine entsprechende Nachnutzung des Altstandortes künftig ausgeschlossen, was der Stadt- und Regionalverträglichkeit der Planung dient.

Mit Teil 3 wird gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung aufgrund der Sportlärmimmissionen des Bolzplatzes über die gesamte Länge eine aktive Schallschutzmaßnahme in Form der Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m umgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet ist in drei räumlich getrennte Geltungsbereiche mit den Bezeichnungen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 gegliedert. Die räumlich getrennten Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen im südwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten-Hardt an der Bundesstraße 225 / Kirchhellener Allee, bzw. der Straße An der Seikenkapelle und Nonnenkamp und sind im Übersichtsplan dargestellt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

                                     vom 11.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

montags bis donnerstags   08.00 Uhr - 16.00 Uhr

freitags                                08.00 Uhr - 13.00 Uhr

außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind außerdem über die Internetseite der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung zugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter und Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

     Art der vorhandenen Information - Urheber - Thematischer Bezug

A   Baugrund- und Altlastengutachten - HPC - Boden, Altlasten, Baugrund

B   Orientierende Bodenuntersuchung - KIB Unna - Boden, Altlasten, Baugrund

B.1 Orientierende Bodenuntersuchung - KIB Anlage 1-2

B.2 Orientierende Bodenuntersuchung  - KIB Anlage 3

C   Abschlussbericht Rückbau u. Entsorgung - GTBM - Boden, Altlasten, Baugrund

D   Abschlussbericht Altlastensanierung - GTBM - Boden, Altlasten, Baugrund

E   Geräuschimmissionsuntersuchung - Ingenieurbüro Stöcker - Lärm

F   Lärmgutachten Kleinspielfeld - afi - Lärm

G   Erweiterung Verkehrsgutachten - abvi - Verkehr

H   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP - GOEP LA Ltd - Artenschutzprüfung Stufe I

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

I   Kreis Recklinghausen

Untere Bodenschutzbehörde - Boden, Altlasten

Untere Wasserbehörde - Niederschlagswasser, Entwässerung

Untere Naturschutzbehörde - keine Bedenken

J   Bezirksregierung Münster, Dez. 54 Wasserwirtschaft - Entwässerung, Niederschlagswasser 

K  Lippeverband - Entwässerung, Niederschlagswasser 

L Öffentlichkeit

Bürger 1 - Lärmschutzwand

Bürger 2 - Entwässerung, Begrünung

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dorsten, 27.03.2024

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gehrke

Tel.: 02362 66 4955

E-Mail: planung-und-umwelt@dorsten.de

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