Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 33/2 -Kaserne- sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters, einschließlich Bäckerei und eines Drogeriemarktes geschaffen werden. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung "Nahversorgung Kaserne" notwendig.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 33/2 -Nahversorgung Kaserne- wird im Regelverfahren durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidene Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwuf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Zeit vom
18.01.2024 bis einschließlich zum 19.02.2024
im 2. OG des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, im Flurbereich des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.15 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Auslegungsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein (https://www.emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen/) eingesehen werden.
Hinweise
Abgabe von Stellungnahmen: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 33/2 -Nahversorgung Kaserne- schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Frau Jaqueline Schreiter E-Mail: jaqueline.schreiter@stadt-emmerich.de