Bebauungsplan Stadt Erkrath Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan H60 - Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße - im Stadtteil Hochdahl

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2024 bis 20.03.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2024 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes H 60 – Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße – gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine genossenschaftliche Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten, Gästeapartment und Gemeinschaftsraum zu schaffen. Hiervon werden nach Aussage der Vorhabenträgerin sieben Wohneinheiten dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau zugeordnet, um somit ein gedeckeltes Mietniveau zu garantieren. Es soll eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Bebauung in Holzhybridbauweise bei einer gleichzeitig guten Ausnutzung des Grundstücks sichergestellt werden. Um das genossenschaftliche Wohnen inhaltlich zu stärken, sind auch gemeinschaftliche Einrichtungen eingeplant.

Einsichtnahme der Planunterlagen

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit vom 14.02.2024 bis einschließlich 20.03.2024 zu jedermanns Einsicht im Internet öffentlich aus.

Die Stadt Erkrath bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit die vorliegenden Unterlagen auf dieser Plattform öffentlich einzusehen und sich über die Plattform zu Bauleitplänen im Verfahren zu äußern. Zur Abgabe einer Stellungnahme über die Plattform ist eine Anmeldung erforderlich. Alternativ kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per E-Mail an thomas.poschmann@erkrath.de erfolgen. Die vorliegenden Unterlagen können auch ohne Anmeldung öffentlich eingesehen werden. 

Auskünfte zum Bebauungsplan oder zum Umgang mit der Beteiligungsplattform Beteiligung.NRW bei auftretenden Fragen zur Bedienung, erteilt der Fachbereich Stadtplanung · Vermessung auch telefonisch unter 0211 2407-6116 oder 6101.

Zudem besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zur Auskunft und Erörterung zu vereinbaren.

Zusätzlich sind die Unterlagen beim Fachbereich Stadtplanung · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem oben angegebenen Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf das an dieser Stelle sowie auf der städtischen Homepage unter Amtsblatt und Bekanntmachungen (erkrath.de) abrufbare Amtsblatt Nr. 2 vom 07.02.2024 und die darin veröffentlichten ergänzenden Informationen wird verwiesen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle, für das Bebauungsplanverfahren maßgeblichen DIN-Normen sowie genannte Merkblätter und Richtlinien ausschließlich bei der Stadt Erkrath im Fachbereich Stadtplanung · Vermessung innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten eingesehen werden können. Ein Hinweis auf den Bezug der Unterlagen über den jeweiligen Verlag ergibt sich aus den Planunterlagen zum Bebauungsplan.

Kontaktperson

Stadt Erkrath
Fachbereich Stadtplanung · Vermessung
Herr Thomas Poschmann
Schimmelbuschstr. 11 - 13
40699 Erkrath

Telefon: 0211/2407-6116

E-Mail: thomas.poschmann@erkrath.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, wird auf die Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hingewiesen:

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