Gesetzentwurf Stadt Erkrath Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in Erkrath

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.08.2024 bis 15.09.2024
  • Stellungnahmen 23 Stellungnahmen
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Lärmkarte Erkrath_Copyright_TAC Technische Akustik

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen in einem Turnus von fünf Jahren entsprechende Lärmkarten und damit verbundene Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. zu aktualisieren.

In Erkrath erfolgt das Aufstellen eines solchen Lärmaktionsplanes auf Grundlage der Lärmkartierung aus 2022 durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW bzw. Landesumweltamt (LANUV) NRW.

Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.08. bis 15.09.2024 können interessierte Erkratherinnen und Erkrather neben der Einsicht in den aktuellen Lärmaktionsplanentwurf für Erkrath auch Stellung zum Entwurf nehmen und so ihre Meinung einbringen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme kann auch anonym erfolgen.

Um was geht es?

Die Stadt Erkrath ist von der Lärmkartierung an den folgenden Hauptverkehrsstraßen erfasst:

  1. Das Stadtgebiet Erkrath ist von sechs Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie (A3, A46, L357, L403, L404) betroffen. Hinzu kommen die Haupteisenbahnstrecken 2423, 2525 und 2550, wobei die Lärmkartierung der Strecken 2525 und 2550 in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes liegen und in diesem Bericht lediglich mit aufgeführt werden. Die Strecke 2423 der Regiobahn wurde ebenfalls nicht neu kartiert, hier wurde auch auf die Ergebnisse des LANUV zurückgegriffen.
  2. Die Kreisstraßen K7 und K21 sind nach §47d des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht in der Lärmkartierung mit zu berücksichtigen. Allerdings erfüllen diese Straßen bezüglich der Auslastung und der Funktion die Kriterien einer grenzüberschreitenden Kreisstraße und werden hier wie eine Hauptverkehrsstraße mitberücksichtigt. Diese separate Berücksichtigung erfolgt seitens der Stadt Erkrath freiwillig.

Die Zuständigkeiten für Maßnahmen an der A3 und A46 liegen bei der Autobahn GmbH, Niederlassungen Rheinland in Krefeld und Köln, die Zuständigkeiten für Maßnahmen an der L404, L403 und L357 liegen beim Landesbetrieb Straßen NRW, Planung- und Bau Center Ruhr in Duisburg. Die Zuständigkeit für die Kreisstraße K7/K21 liegt beim Kreis Mettmann

Im Falle der Haupteisenbahnstrecken 2525 und 2550 ist der Bund und damit die Deutsche Bahn AG für Lärmsanierungen zuständig. Für die Nebenstrecke 2423 (S28) ist das Verkehrsunternehmen Regiobahn GmbH zuständig.

Es wurden alle Straßen auf Basis der digitalen LANUV-Daten in Ergänzung mit eigenen örtlichen Feststellungen und Daten untersucht: Die aktuellen tatsächlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wurden bei Ortsterminen durch Inaugenscheinnahme ermittelt und den nachstehend aufgeführten Berechnungsergebnissen zugrunde gelegt.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung wurde ein neuer Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage dieser Öffentlichkeitsbeteiligung und unter Gegenstände hinterlegt.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen und eine Stellungnahme abgeben.

Während der genannten Frist können Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, beispielsweise

  • über untenstehendes Formular „Ihre Stellungnahme“ auf dieser Seite: Eine Registrierung bzw. Anmeldung hat das den Vorteil, dass Stellungnahmen nachträglich bearbeiten werden können und/oder die Chance auf eine Rückmeldung besteht. Die Registrierung gilt dabei für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Aber auch eine anonyme Stellungnahme ist möglich.
  • per Post an Stadt Erkrath, Fachbereich Umweltschutz ∙ Klimaschutz, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath.

Wie geht es weiter?

Die Stellungnahmen zum Entwurf werden nach Abschluss der Beteiligungsphase umgehend geprüft und sofern umsetzbar bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der endgültige Entwurf wird anschließend politisch beraten und beschlossen, ehe der finale Lärmaktionsplan auf der Homepage der Stadt Erkrath veröffentlicht wird.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der städtischen Homepage unter Umwelt- und Klimaschutz in der Rubrik Lärm (erkrath.de).

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, sind dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.

Zudem informiert das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontaktperson

Fachbereich Umweltschutz • Klimaschutz

E-Mail: klimaschutz@erkrath.de

Telefon: +49 (211) 2407-6801

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