Umfrage Stadt Erkrath Ehrenamt

Ehrenamtliche Schiedspersonen für Erkrath gesucht

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 30.06.2026
  • Teilnehmer 3 Teilnehmer
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Erkrath sucht Schiedspersonen

Die Stadt Erkrath sucht für die Schiedsamtsbezirke I (Alt-Erkrath und Unterfeldhaus) sowie II (Hochdahl) interessierte Erkratherinnen und Erkrather, die sich bei der Bewältigung alltäglicher Konflikte als Schiedspersonen engagieren möchten.

Die ehrenamtliche Tätigkeit hat eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da bürgerliche Streitigkeiten durch moderierte Schlichtungsgespräche meist einvernehmlich gelöst werden können – schnell, unbürokratisch und ohne ein Gerichtsverfahren.

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Bewerberinnen und Bewerber sollen für die Ausübung dieses Ehrenamtes

  • zwischen 25 und 75 Jahre alt sein
  • ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und
  • nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

Des Weiteren müssen interessierte Personen

  • nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
  • dürfen nicht unter Betreuung stehen und
  • müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Daneben sollten sie fähig sein, den streitbefangenen Parteien

  • geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen,
  • ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und
  • über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Interessierte sollten bei der Bewerbung deutlich machen, ob sie sowohl das Amt der Schiedsperson als auch das der stellvertretenden Schiedsperson antreten würden. Vor Ausübung des Ehrenamtes werden die gewählten Schiedsmänner und Schiedsfrauen in einem entsprechenden Einführungslehrgang geschult.

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Erkratherinnen und Erkrather, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren, können sich bis spätestens 30.06.2026 über das untenstehende Online-Formular oder schriftlich beim Fachbereich Einwohner · Ordnung der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, bewerben. Alternativ ist die Bewerbung auch per Mail an ordnung@erkrath.de möglich.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Wahl zur Schiedsperson gilt für fünf Jahre und soll am 01.10.2026 in der Sitzung des Erkrather Stadtrats erfolgen.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Bewerbung als ehrenamtliche Schiedsperson

Angaben zur Kandidatin bzw. zum Kandidaten
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihren Familiennamen ein.
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihren Geburtsnamen ein (sofern vorhanden).
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihren Vornamen ein.
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihre Straße und Hausnummer ein.
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Postleitzahl und Wohnort ein.
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihre Telefonnummern (dienstlich und privat) ein.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Bitte tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein.
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier Ihr Geburtsdatum ein.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • (Mehrfachangaben möglich)
  • Pflichtangabe
  • (Mehrfachangaben möglich)
Gewünschter Schiedsamtsbezirk:
  • Pflichtangabe
  • Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk.

Einverständniserklärung

  • Pflichtangabe
  • Einwilligung erforderlich.
Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontakt

Fachbereich Einwohner · Ordnung
Rathaus

Bahnstraße 16
40699 Erkrath

ordnung@erkrath.de

Teilnahmebedingungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und über Erfahrungen auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts verfügen.

Dazu zählen beispielsweise aktive oder ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung, aber auch (ehemalige) Beschäftigte vergleichbarer Tätigkeitsfelder.
Aktive Bedienstete im bereich des Schwerbehindertenrechtes und Mitarbeitende der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassenärtzlichen Vereinigungen sowie der Bundesagenturen für Arbeit aus NRW kommen nicht für den Einsatz am Sozialgericht Düsseldorf in Frage.

Interessierte Personen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, dürfen nicht unter Betreuung stehen oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Zudem müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Weiteres regelt das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (24.07.1992) und die Bestimmungen der §§17,18 des SGG, die sich mit der Frage des Ausschlusses/Ablehnung vom ehrenamtlichen Richtamt befassen.

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