Kontaktperson
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Thomas Ernst
Thomas.Ernst@stadtagentur.essen.de
0201 88 88 765
Bei technischen Fragen zum Einstellen
Christine Meyer
0201 8888768
Teilnahmebedingungen
Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Heimat-Preis 2024
Intention
In allen 50 Stadtteilen in Essen kümmern sich Menschen um ihre Stadtteile und ihr Lebensumfeld - um die Historie, um die Gestaltung in ihrem direkten Lebensumfeld oder um das soziale Zusammenleben als Nachbarn oder in Vereinen. Sie sind, ohne es zu planen, Treiber*innen der Gemeinschaft, Entwickler*innen neuer Perspektiven, Bewahrer*innen der Vergangenheit und Gestalter*innen. Menschen, die sich um ihre Heimat kümmern und Heimaterleben bewirken.
Ihr Engagement, ihre Ideen, ihre Perspektiven haben Effekte des Anschubsens, des Vorbild seins für den Nachwuchs und der sicheren Hand für jene, die Gemeinschaft und Zusammenhalt suchen. So ist es sinnvoll, diese Menschen, Gruppierungen, Vereinigungen aufzuspüren, zu identifizieren, sichtbar zu machen, auszuzeichnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, weiter zu machen oder immer wieder neue Ideen in die Realisierung zu bringen.
- Heimat-Preis
Die Stadt Essen lobt den „Heimat-Preis“ im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.NRW" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen aus.
In Essen werden dabei Einreichungen zu folgenden Kategorien berücksichtigt:
- Erhalt und öffentliche Sichtbarmachung von Informationen über die Stadtgeschichte und das kulturelle Erbe
- Bewahrung der Bergbauhistorie
- Steigerung der Attraktivität öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in der Stadt Essen und seiner Stadtteile
- Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen
- Außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen
- Einreichungen
Es können Einreichungen unterschiedlichster Art (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Ausstellungen, etc.) vorgenommen werden. Die Einreichung muss von den Teilnehmer*innen einer der oben aufgeführten sechs Kategorien zugeordnet werden und Wirkung auf das Heimatgefühl der Bürger*innen in Essen erzielen können.
Preisfähig sind Einreichungen, die mindestens folgende nachstehende Bedingungen erfüllen:
Die Einreichung
- leistet einen Beitrag dazu, dass die Stadt Essen eine Heimat für alle Bürger*innen ist und bleibt,
- ist im Stadtgebiet der Stadt Essen verortet,
- ist längerfristig angelegt,
- sollte weitgehend umgesetzt sein,
- ist für die Öffentlichkeit zugänglich, erlebbar und nutzbar.
- Teilnehmer*innen
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Institutionen, Organisationen und volljährige Einzelpersonen, die nicht gewinnorientiert handeln.
- Auslobungszeitraum
Der Heimatpreis wird am 23. Mai 2024 öffentlich ausgelobt. Die Teilnehmer*innen können ihre Beiträge bis einschließlich 24. Juli 2024 einreichen. Die Stadt Essen kann nach eigenem Ermessen die Auslobungsfrist verlängern.
5. Einreichungsform
Die Stadt Essen stellt ein Onlineantragsverfahren zur Verfügung, über das die Teilnehmer*innen die Einreichung hochladen können.
Für die Einreichung sind folgende Punkte zu formulieren:
- Intention der Einreichung
(formulieren Sie mit maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen in ein bis zwei Sätzen, was den Charakter Ihrer Einreichung ausmacht) - Beschreibung der Einreichung
(die Anzahl der Zeichen können bis zu 4000 inklusive Leerzeichen einnehmen)
- Hinweis zur Wirkung auf das Quartier/den Stadtteil und/oder die Gesamtstadt
Zur Veranschaulichung der Einreichung können bis zu drei Bilder im Bild-Format beigefügt werden. Eine Einreichung von Bildern ist keine Pflicht.
Die Nutzung des jpg-Formates, um textliche Informationen zu übermitteln, ist nicht gestattet. Im Falle der Einreichung einer solchen Datei, wird diese weder gesichtet noch gewertet.
Die Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt führt eine Vorprüfung der Einreichungen durch. Anschließend tagt die Fachjury zur Ermittlung der Preisträger*innen.
6. Jury
Eine maximal siebenköpfige Fachjury entscheidet über die Vergabe des Heimat-Preis. Diese wird von der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zusammengestellt und besteht aus Personen der Stadtgesellschaft.
7. Bewertungskriterien
Die Fachjury bewertet die Einreichungen auf Grundlage der folgenden Bewertungskriterien. Diese sind dabei wie folgt gewichtet:
- Relevanz für die Entwicklung von Heimatgefühl (40 Prozent)
- Kreativität der Lösung (25 Prozent)
- Übertragbarkeit auf andere Stadtteile (25 Prozent)
- Emotionale Bindungskraft des Projektes (10 Prozent)
8. Preise
Der Heimat-Preis ist mit einem gesamten Preisgeld in Höhe von 15.000,00 Euro versehen und teilt sich wie folgt auf:
Der erste Preis ist mit 7.000,00 Euro, der zweite mit 5.000,00 Euro und der dritte Platz mit 3.000,00 Euro dotiert.
9. Benachrichtigung der Preisträger*innen
Die Preisträger*innen werden per Mail über die Auswahl durch die Jury informiert und sofern möglich, zu einer Preisverleihung eingeladen.
10. Preisträger*innen auf Landesebene
Die Unterlagen der Preisträger*innen des ersten Preises werden von der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen für den Wettbewerb auf Landesebene eingereicht.
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landes-heimat-preis
11. Nutzungsrechte
Die Teilnehmer*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Essen und in allen Medien (Print, elektronische Medien, Internet, Social Media) zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden dürfen, sofern diese Nutzung im Zusammenhang mit dem „Heimat-Preis“ steht. Sie versichern, dass sie über die Rechte (Einsendung per Online-Formular bei der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen, Upload im Internet/Social Media) aller zur Verfügung gestellten Materialien verfügen. Die Stadt Essen wird von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.
Über die Preisträger*innen wird öffentlich berichtet.
Die Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und etwaigen Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbewerb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird.
12. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Kontakt
Stadt Essen
Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02)
Rathaus / Porscheplatz
45127 Essen
Thomas Ernst
Telefon: 0201 88-88765
E-Mail: stadtagentur@essen.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO
aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02) der Stadt Essen
Im Zusammenhang mit der Bewerbung für den NRW-Heimat-Preis in Essen im Jahr 2024 werden von Ihnen personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:
- Angaben zum Verantwortlichen
Name
Stadt Essen, Der Oberbürgermeister
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-0
E-Mail-Adresse
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
vertreten durch
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-88765
E-Mail-Adresse
stadtagentur@essen.de
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
www.essen.de/heimatpreis
- Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stabsstelle
Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adresse
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Teilnahme am NRW-Heimat-Preis in Essen erhoben und zum Zwecke der Auswahl und der Verleihung des Heimat-Preis NRW verarbeitet.
- Pflichtangaben: Name + Vorname; Straße + Hausnummer; Postleitzahl + Ort.
Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Übersendung erforderlich.
- Freiwillige Angaben: E-Mailadresse
Die freiwillige Angabe der E-Mailadresse erleichtert mögliche Nachfragen zu Ihrem Antrag.
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. a, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung, die Sie durch die Vorlage des Bewerbungsformulars schriftlich erteilen.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zur Aufgabenerfüllung kann es zum Beispiel im Rahmen des Vergabeverfahrens oder Verwendungsnachweises für den Heimat-Preis NRW erforderlich sein, Daten im Einzelfall an Dritte (z.B. Jury, politische Gremien oder das Land NRW) zu übermitteln. In diesem Fall wird der Grundsatz der Erforderlichkeit seitens des Verantwortlichen beachtet.
Die Fachanwendung/Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.
(Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen,
E-Mailadresse: info@esh.essen.de)
Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als
Auftragsverarbeiter.
Bei einer Veröffentlichung im Internet sind die Daten weltweit abrufbar und eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bedeuten, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.
- Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 3 Jahren ab Preisverleihung.
Archivierung der Daten:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Es besteht das Recht, eine abgegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Einwilligung ist gegenüber der Stelle zu widerrufen, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). In diesem Fall ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb jedoch nicht mehr möglich.
- Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihre Projekteinreichung im Rahmen des Heimatpreises nicht berücksichtigt werden.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den FB 01-02, Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 02/2023)