Umfrage Stadt Essen Zukunft und Veränderung

Heimat-Preis 2024

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.05.2024 bis 14.08.2024
  • Teilnehmer 31 Teilnehmer
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes

Heimat-Preis 2024 zeichnet herausragendes Engagement aus

Auch in diesem Jahr wird der Heimat-Preis 2024 ausgelobt. Mit ihm wird bürgerschaftliches Engagement in unterschiedlichen Bereichen gewürdigt. Herausragendes Engagement von Menschen in Essen, die sich für die Gestaltung ihrer Heimat einsetzen, soll damit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Anträge können ab jetzt per Online-Formular bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt eingereicht werden.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat dafür eine Fördersumme von insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Platz eins ist mit 7.000 Euro dotiert, Platz zwei mit 5.000 Euro und Platz drei mit 3.000 Euro. Eine mehrköpfige Jury aus Vertreter*innen unterschiedlicher Bereiche der Stadtgesellschaft wählt drei Preisträger*innen aus. Der Heimat-Preis wird am 05.12.2024 beim Ehrenamtsempfang verliehen.

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Kontaktperson

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Thomas Ernst

Thomas.Ernst@stadtagentur.essen.de

0201 88 88 765

Bei technischen Fragen zum Einstellen

Christine Meyer

0201 8888768

Teilnahmebedingungen

Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Heimat-Preis 2024


Intention

In allen 50 Stadtteilen in Essen kümmern sich Menschen um ihre Stadtteile und ihr Lebensumfeld - um die Historie, um die Gestaltung in ihrem direkten Lebensumfeld oder um das soziale Zusammenleben als Nachbarn oder in Vereinen. Sie sind, ohne es zu planen, Treiber*innen der Gemeinschaft, Entwickler*innen neuer Perspektiven, Bewahrer*innen der Vergangenheit und Gestalter*innen. Menschen, die sich um ihre Heimat kümmern und Heimaterleben bewirken.

Ihr Engagement, ihre Ideen, ihre Perspektiven haben Effekte des Anschubsens, des Vorbild seins für den Nachwuchs und der sicheren Hand für jene, die Gemeinschaft und Zusammenhalt suchen. So ist es sinnvoll, diese Menschen, Gruppierungen, Vereinigungen aufzuspüren, zu identifizieren, sichtbar zu machen, auszuzeichnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, weiter zu machen oder immer wieder neue Ideen in die Realisierung zu bringen.

  1. Heimat-Preis
     

Die Stadt Essen lobt den „Heimat-Preis“ im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.NRW" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen aus.
 

In Essen werden dabei Einreichungen zu folgenden Kategorien berücksichtigt:

  • Erhalt und öffentliche Sichtbarmachung von Informationen über die Stadtgeschichte und das kulturelle Erbe
  • Bewahrung der Bergbauhistorie
  • Steigerung der Attraktivität öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze
  • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in der Stadt Essen und seiner              Stadtteile
  • Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen
  • Außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen
  1. Einreichungen
     

Es können Einreichungen unterschiedlichster Art (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Ausstellungen, etc.) vorgenommen werden. Die Einreichung muss von den Teilnehmer*innen einer der oben aufgeführten sechs Kategorien zugeordnet werden und Wirkung auf das Heimatgefühl der Bürger*innen in Essen erzielen können.

Preisfähig sind Einreichungen, die mindestens folgende nachstehende Bedingungen erfüllen:

Die Einreichung 

  • leistet einen Beitrag dazu, dass die Stadt Essen eine Heimat für alle Bürger*innen ist und bleibt,
  • ist im Stadtgebiet der Stadt Essen verortet,
  • ist längerfristig angelegt,
  • sollte weitgehend umgesetzt sein,
  • ist für die Öffentlichkeit zugänglich, erlebbar und nutzbar.
  1. Teilnehmer*innen
     

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Institutionen, Organisationen und volljährige Einzelpersonen, die nicht gewinnorientiert handeln.

  1. Auslobungszeitraum
     

Der Heimatpreis wird am 23. Mai 2024 öffentlich ausgelobt. Die Teilnehmer*innen können ihre Beiträge bis einschließlich 24. Juli 2024 einreichen. Die Stadt Essen kann nach eigenem Ermessen die Auslobungsfrist verlängern.

5. Einreichungsform
 

Die Stadt Essen stellt ein Onlineantragsverfahren zur Verfügung, über das die Teilnehmer*innen die Einreichung hochladen können.

Für die Einreichung sind folgende Punkte zu formulieren:

  • Intention der Einreichung
    (formulieren Sie mit maximal 300 Zeichen inklusive Leerzeichen in ein bis zwei Sätzen, was den Charakter Ihrer Einreichung ausmacht)
  • Beschreibung der Einreichung

(die Anzahl der Zeichen können bis zu 4000 inklusive Leerzeichen einnehmen)

  • Hinweis zur Wirkung auf das Quartier/den Stadtteil und/oder die Gesamtstadt

Zur Veranschaulichung der Einreichung können bis zu drei Bilder im Bild-Format beigefügt werden. Eine Einreichung von Bildern ist keine Pflicht.

Die Nutzung des jpg-Formates, um textliche Informationen zu übermitteln, ist nicht gestattet. Im Falle der Einreichung einer solchen Datei, wird diese weder gesichtet noch gewertet.

Die Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt führt eine Vorprüfung der Einreichungen durch. Anschließend tagt die Fachjury zur Ermittlung der Preisträger*innen.

6.  Jury
 

Eine maximal siebenköpfige Fachjury entscheidet über die Vergabe des Heimat-Preis. Diese wird von der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zusammengestellt und besteht aus Personen der Stadtgesellschaft.

7.  Bewertungskriterien
 

Die Fachjury bewertet die Einreichungen auf Grundlage der folgenden Bewertungskriterien. Diese sind dabei wie folgt gewichtet:

- Relevanz für die Entwicklung von Heimatgefühl (40 Prozent)

- Kreativität der Lösung (25 Prozent)

- Übertragbarkeit auf andere Stadtteile (25 Prozent)

- Emotionale Bindungskraft des Projektes (10 Prozent)

8.  Preise
 

Der Heimat-Preis ist mit einem gesamten Preisgeld in Höhe von 15.000,00 Euro versehen und teilt sich wie folgt auf:
Der erste Preis ist mit 7.000,00 Euro, der zweite mit 5.000,00 Euro und der dritte Platz mit 3.000,00 Euro dotiert.

9. Benachrichtigung der Preisträger*innen

Die Preisträger*innen werden per Mail über die Auswahl durch die Jury informiert und sofern möglich, zu einer Preisverleihung eingeladen.

10.  Preisträger*innen auf Landesebene
 

Die Unterlagen der Preisträger*innen des ersten Preises werden von der Stabstelle  Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen für den Wettbewerb auf Landesebene eingereicht.

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landes-heimat-preis

11.  Nutzungsrechte

Die Teilnehmer*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Essen und in allen Medien (Print, elektronische Medien, Internet, Social Media) zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden dürfen, sofern diese Nutzung im Zusammenhang mit dem „Heimat-Preis“ steht. Sie versichern, dass sie über die Rechte (Einsendung per Online-Formular bei der Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen, Upload im Internet/Social Media) aller zur Verfügung gestellten Materialien verfügen. Die Stadt Essen wird von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.

Über die Preisträger*innen wird öffentlich berichtet.

Die Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und etwaigen Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbewerb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird.

12. Sonstiges

Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

13.  Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Kontakt
 

Stadt Essen
Stabstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02)

Rathaus / Porscheplatz

45127 Essen

Thomas Ernst

Telefon: 0201 88-88765

E-Mail: stadtagentur@essen.de



 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO

aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02) der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Bewerbung für den NRW-Heimat-Preis in Essen im Jahr 2024 werden von Ihnen personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Name

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-0

E-Mail-Adresse

info@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

www.essen.de


 

vertreten durch

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-88765

E-Mail-Adresse

stadtagentur@essen.de

DE-Mail-Adresse

Internet-Adresse

www.essen.de/heimatpreis

  1. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-11005 / -11006

E-Mail-Adresse

datenschutz@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

https://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
     
  1. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Teilnahme am NRW-Heimat-Preis in Essen erhoben und zum Zwecke der Auswahl und der Verleihung des Heimat-Preis NRW verarbeitet.  
  • Pflichtangaben: Name + Vorname; Straße + Hausnummer; Postleitzahl + Ort.

Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Übersendung erforderlich.

  • Freiwillige Angaben: E-Mailadresse

Die freiwillige Angabe der E-Mailadresse erleichtert mögliche Nachfragen zu Ihrem Antrag.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. a, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung, die Sie durch die Vorlage des Bewerbungsformulars schriftlich erteilen.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zur Aufgabenerfüllung kann es zum Beispiel im Rahmen des Vergabeverfahrens oder Verwendungsnachweises für den Heimat-Preis NRW erforderlich sein, Daten im Einzelfall an Dritte (z.B. Jury, politische Gremien oder das Land NRW) zu übermitteln. In diesem Fall wird der Grundsatz der Erforderlichkeit seitens des Verantwortlichen beachtet.

Die Fachanwendung/Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.

(Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen,

E-Mailadresse: info@esh.essen.de)

Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als

Auftragsverarbeiter.

Bei einer Veröffentlichung im Internet sind die Daten weltweit abrufbar und eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bedeuten, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 3 Jahren ab Preisverleihung.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Es besteht das Recht, eine abgegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Einwilligung ist gegenüber der Stelle zu widerrufen, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). In diesem Fall ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb jedoch nicht mehr möglich.

  1. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihre Projekteinreichung im Rahmen des Heimatpreises nicht berücksichtigt werden.
 

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den FB 01-02, Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 02/2023)

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