Kontaktperson
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Jakob Schloß
0201 8888764
jakob.schloss@stadtagentur.essen.de
Christine Meyer
0201 8888768
christine.meyer@stadtagentur.essen.de
Teilnahmebedingungen
Richtlinien für die Gewährung von Ehrenamtsstipendien zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Essen
I. Rechtsgrundlage
Bei der Vergabe von Ehrenamtsstipendien handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit der Stadt Essen. Die Stipendien sind eine freiwillige Aufgabe der Stadt Essen.
Zuschüsse können nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
II. Geltungsbereich
Die Richtlinien gelten für die Stadt Essen.
III. Förderberechtigte
Förderberechtigt sind Personen, die in einem eingetragenen Verein/Verband, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (z.B. Pfarre) oder vergleichbaren Institution (z.B. freiwillige Feuerwehr, THW) mit Sitz im Geltungsbereich dieser Richtlinien ehrenamtlich tätig sind.
Förderberechtigt sind Personen, die am 01.01.2025 mindestens 18 Jahre und am 31.12.2024 noch nicht 27 Jahre alt sind.
Sie müssen sich über die gesamte Dauer der Förderung in weiterführender schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden (ausgenommen ist eine berufsbegleitende Ausbildung sowie ein berufsbegleitendes Studium) und eine ehrenamtliche Schlüsselposition in einem Verein/ Verband, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (z.B. Pfarre) oder vergleichbaren Institution (z.B. freiwillige Feuerwehr) in der Stadt Essen innehaben oder vergleichbar in erheblichem Maße ehrenamtlich tätig sein und im jeweiligen Verein/Verband, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (z.B. Pfarre) oder vergleichbarer Institution (z.B. freiwillige Feuerwehr), welche/r die Antragstellung unterstützt, aktives Mitglied sein.
Ausgeschlossen sind gewerblich Tätige und Personen, die bereits andere Förderungsmöglichkeiten (z. B. Deutschlandstipendium, Förderung Landessportbund) in Anspruch nehmen.
IV. Förderbereich
Die aktuelle Fördersumme für das Gesamtprojekt beträgt 27.000 Euro.
Ehrenamtsstipendien
Pro Kalenderjahr können bis zu 15 Stipendien (1.800 Euro pro Person/pro Jahr, Auszahlung 150 Euro/pro Monat) vergeben werden.
Jede*r ehrenamtlich Tätige kann das Stipendium nur einmalig für die Dauer von bis zu 12 Monaten erhalten.
Der Antrag auf „Förderung durch ein Ehrenamtsstipendium“ (Formular) muss bis zum 31.10. des Kalenderjahres für den Bewilligungszeitraum (Folgejahr der Antragstellung) gestellt werden. Beizufügen ist eine aussagekräftige Empfehlung des Vereins/ Verbandes der Institution etc., für den die/ der Bewerbende tätig ist. Dafür ist das vorgegebene Muster zu verwenden. Außerdem ist ein Kurzsteckbrief, ebenfalls nach vorgegebenem Muster, einzureichen. Die Steckbriefe der Stipendiaten werden von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für das Ehrenamtsstipendium verwendet.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt per Auslosung.
Alle Anträge werden im Vorfeld durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richtlinien geprüft.
Die Politik wird über die Ergebnisse informiert.
Vor Stipendienbeginn wird eine Vereinbarung mit den Geförderten zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der Förderung (z.B. Mitteilungspflicht bei Änderungen, die Auswirkungen auf die Förderberechtigungen haben; Teilnahme an Austauschgesprächen) geschlossen.
Die Auszahlung des monatlichen Betrags erfolgt durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt. Als Verwendungsnachweis ist der Stabsstelle am Ende des Förderzeitraums eine Bescheinigung des Vereins, der Institution etc. vorzulegen, die die ehrenamtliche Tätigkeit der/ des Geförderten während der Förderung bestätigt, dass das Ehrenamt auch im Jahr der Förderung in vollem Umfang wahrgenommen wurde. Zudem ist durch die/ den Geförderte*n ein kurzer Arbeits-/ Erfahrungsbericht vorzulegen. Die Prüfung erfolgt durch die Stadt Essen.
V. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
Die Anträge sind mit dem Formular und den notwendigen Anlagen zu stellen bei der
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Gildehofstr. 1A
45121 Essen
Telefon 0201/8888764
E-Mail stadtagentur@essen.de
Die Antragsunterlagen sind im Internet unter www.essen.de/ehrenamtsstipendium abrufbar oder auf Anfrage bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt erhältlich.
Die Auszahlung erfolgt monatlich (150 Euro/ Monat, ab Bewilligungszeitraum). Bei nicht vollständiger Vorlage der Verwendungsnachweise am Ende des Bewilligungszeitraums kann die Stadt Essen die geleistete Förderung zurückfordern.
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO
aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02) der Stadt Essen
Im Zusammenhang mit der Bewerbung für das Ehrenamtsstipendium der Stadt Essen im Jahr 2024 werden von Ihnen personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:
- Angaben zum Verantwortlichen
Name
Stadt Essen, Der Oberbürgermeister
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-0
E-Mail-Adresse
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
vertreten durch
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-88764
E-Mail-Adresse
stadtagentur@essen.de
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
www.essen.de
- Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stabsstelle
Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adresse
DE-Mail-Adresse
Internet-Adresse
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Teilnahme Ehrenamtsstipendium der Stadt Essen erhoben und zum Zwecke der Auswahl und der Verleihung sowie öffentlichne Bekanntgabe des Stipendiums verarbeitet.
- Pflichtangaben: Name + Vorname; Straße + Hausnummer; Postleitzahl + Ort.+ E-Mail
Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Übersendung erforderlich.
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. a, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung, die Sie durch die Vorlage des Bewerbungsformulars schriftlich erteilen.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zur Aufgabenerfüllung kann es zum Beispiel im Rahmen des Vergabeverfahrens oder Verwendungsnachweises für den Heimat-Preis NRW erforderlich sein, Daten im Einzelfall an Dritte (z.B. Jury, politische Gremien oder das Land NRW) zu übermitteln. In diesem Fall wird der Grundsatz der Erforderlichkeit seitens des Verantwortlichen beachtet.
Die Fachanwendung/Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.
(Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen,
E-Mailadresse: info@esh.essen.de)
Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als
Auftragsverarbeiter.
Bei einer Veröffentlichung im Internet sind die Daten weltweit abrufbar und eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bedeuten, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.
- Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 3 Jahren ab Preisverleihung.
Archivierung der Daten:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Es besteht das Recht, eine abgegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Einwilligung ist gegenüber der Stelle zu widerrufen, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). In diesem Fall ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb jedoch nicht mehr möglich.
- Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihre Projekteinreichung im Rahmen des Heimatpreises nicht berücksichtigt werden.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den FB 01-02, Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 02/2023)