Verfahren Stadt Essen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Essen - Öffentlichkeitsbeteiligung Bürger

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2024 bis 25.08.2024
  • Stellungnahmen 102 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Im Jahr 2024 arbeitet die Stadt Essen auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten Basis-Lärmkartierung einen Basis-Lärmaktionsplan aus, der alle Mindestanforderungen gemäß Artikel 8, EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG beinhaltet. Die Basis-Version wird angefertigt, um die Fristen der EU einhalten zu können.

Dieser Entwurf ist die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stadt Essen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Basis-Lärmaktionsplanung.

Bis Mitte 2025 werden eine überarbeitete Datengrundlage sowie eine umfassendere Ausarbeitung einer Lärmaktionsplanung über die Mindestanforderungen hinaus angestrebt. Begleitet wird jene Fortschreibung der 4. Runde von einer umfassenderen Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Phasen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Träger öffentlicher Belange sind gesondert per E-Mail benachrichtigt worden, für diese steht ein eigener Beteiligungsbereich zur Verfügung.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Basis-Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Essen sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Basis-Lärmaktionsplan im Rahmen der Ratssitzung am 25.09.2024 beschlossen und unter https://www.essen.de/leben/umwelt/laerm/laermaktionsplanung.de.html veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Laura Krämer

Lärmminderungsplanung

Telefon: +49 201 88-59220

Telefax:  +49 201 88-59009

laura.kraemer@umweltamt.essen.de

www.essen.de

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