Kontaktperson
Benjamin Link, 0201/12-376224
Teilnahmebedingungen
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung als Desinfektor*in werden die folgenden Unterlagen benötigt, die Sie bitte an unsere Ausbildungseinrichtung senden:
- Ein unterschriebener Zulassungsantrag
- Ein Lebenslauf mit Lichtbild
- Eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (entfällt bei Bewerberinnen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
- Ein Zeugnis des (Berufs-)Schulabschlusses oder einer abgeschlossenen Ausbildung (entfällt bei Bewerberinnen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
- Eine aktuelle amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, die nicht älter als drei Monate sein darf
- Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Onlineportal des Bundesamt für Justiz zu beantragen. Es kann zu Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen kommen, sodass eine frühzeitige Beantragung auch hier empfohlen wird
Hinweis: Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, die Unterlagen frühzeitig vor Beginn des Lehrgangs bei Ihrer Ausbildungsstätte einzureichen. Das Landesprüfungsamt (LPA) lässt nur solche Prüflinge zu, deren Unterlagen Ihre Ausbildungseinrichtung dem Landesprüfungsamt zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen zuleitet.
Datenschutzerklärung
Datenschutzinformation
aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von der Ausbildung zum/zur Desinfektor/in
durch den FB37 der Stadt Essen
Im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Ausbildung zum/zur Desinfektor/in werden bei Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise, mit denen die Stadt Essen für die genannte Verarbeitung ihrer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommt. Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Datenschutzerklärung der Stadt Essen: https://www.essen.de/datenschutz.de.html.
- Angaben zum Verantwortlichen
Name
Stadt Essen, Der Oberbürgermeister
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
E-Mail-Adresse
Verantwortliche Organisationseinheit
Fachbereich 37
Anschrift
Eiserne Hand 45
45139 Essen
Telefon
+49 201 88-12370000
E-Mail-Adresse
- Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stabsstelle
Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Anschrift
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon
+49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adresse
Internet-Adresse
www.essen.de/datenschutzbeauftragte
- Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und
und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
- Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um im Rahmen der Ausbildung die ordnungsgemäße Organisation, Durchführung und Nachverfolgung der Ausbildung sicherzustellen.
b) Art der verarbeiteten Daten
Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Dienststelle und mögliche Vorqualifikationen.
c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs.1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die wir für die unter Ziffer 3 a) aufgeführten Zwecke verarbeiten, werden nur weitergeleitet, wenn der Zweck die Übermittlung rechtfertigt und eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vorliegt. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z.B. Rechtsamt oder Rechnungsprüfungsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Die Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.
Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt an die Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Desinfektoren, Hygienekontrolleure und Sozialmedizinische Assistenten (Dezernat 24).
- Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Beendigung der Ausbildung 10 Jahre aufbewahrt.
Die Datenlöschung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Aufbewahrungsfristen.
Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sie haben das Recht unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
- Sie haben das Recht Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DS-GVO.
- Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DS-GVO).
- Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DS-GVO)
- Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis 14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
- Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Zur Planung und Durchführung ist es notwendig, grundlegende personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Kontaktdaten) bereitzustellen. Zwecks Ausstellung eines Leistungsnachweises ist die Bereitstellung der o.g. Informationen zwingend erforderlich. Ohne die Bereitstellung dieser Daten ist eine Teilnahme an der Ausbildung oder eine spätere Zertifizierung nicht möglich.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Gemäß Art. 77 DS-GVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstößt.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Essen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz oder Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an den Fachbereich 37 oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. Die Kontaktdaten ergeben sich aus den Ziffern 1 und 2 dieser Datenschutzinformation.
9. Gültigkeit dieser Datenschutzhinweise
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzhinweise insgesamt oder teilweise zu ändern, um sie ggf. an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzhinweise gelten in der letzten durch die Stadt Essen veröffentlichten Fassung.
(Stand: 10/2024)