Umfrage Stadt Essen Zukunft und Veränderung

Bewerbung Fotokampagne "Danke an das Ehrenamt!" 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.12.2024 bis 31.03.2025
  • Teilnehmer 20 Teilnehmer
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Presse- und Kommunikationsamt, Stadt Essen

Das Ehrenamt in Essen verdient großen Respekt, Anerkennung und Sichtbarkeit. Deshalb wird der Internationale Tag des Ehrenamtes in jedem Jahr feierlich begangen. 2024 startete die Stadt Essen außerdem die neue Fotokampagne „Danke an das Ehrenamt!“. Sie besteht aus vier Motiven und zeigt Essener Ehrenamtliche im Einsatz. In den kommenden Jahren sollen die Motive wechseln und so zeigen, wie vielseitig ehrenamtliches Engagement sein kann.

Sind Sie ehrenamtlich in Essen tätig und möchten gemeinsam mit denen, die sie unterstützen, Teil unserer Kampagne sein? Profitieren Sie von ehrenamtlichem Engagement in Essen und möchten so den Ehrenamtlichen danken? Dann bewerben Sie sich gerne für die Fotokampagne 2025.

Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: 

http://www.essen.de/tag-des-ehrenamtes

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Bewerben Sie sich jetzt:

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Kontakt

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Lisa Hahne

0201 88-88817

Lisa.Hahne@engagiert.essen.de

Teilnahmebedingungen

I. Kampagnenbeschreibung und Voraussetzungen

Die Fotokampagne zum Internationalen Tag des Ehrenamtes ist ein freiwilliges Projekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Essen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mitwirkung und Darstellung.

Im Verlauf werden die Organisationen, Initiativen, Vereine und Einzelpersonen „Bewerber*innen“ genannt. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt wird im weiteren Verlauf „Stabsstelle“ genannt.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Fotokampagne „Danke an das Ehrenamt!“ zum Internationalen Tag des Ehrenamtes Stadt Essen.

Der Internationale Tag des Ehrenamtes findet jährlich am 05. Dezember statt. Jedes Jahr wird mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit auf diesen Tag aufmerksam gemacht. An diesem Tag soll das Ehrenamt eine besondere Sichtbarkeit bekommen und den Ehrenamtlichen in Essen gedankt werden.

Ab 2024 gibt es eine neue Fotokampagne, bei der Blickwinkel geändert wird. In den Fokus werden die „Profiteure“ des Ehrenamtes gerückt, die als Vertreter*innen der Stadtgesellschaft ihren Dank an das Ehrenamt richten. Diese Menschen sollen gemeinsam mit der*dem jeweiligen Ehrenamtlichen abgebildet werden. Dadurch dankt nicht eine anonyme Masse und nicht die Verwaltung den Ehrenamtlichen. Den Menschen die ihre Dankbarkeit ausdrücken, wird so ein Gesicht gegeben und die Vielseitigkeit des Ehrenamtes wird sichtbar. Die Kampagne hat das Ziel, die Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement für eine Stadtgesellschaft emotional erlebbar zu machen und die Wertschätzung für das Ehrenamtlichen zu erhöhen.

Durch die Fotoshootings sollen echte und lebendige Fotos entstehen. Das Shooting soll für diesen Zweck nicht in einem Studio stattfinden, sondern möglichst vor Ort im Wirkungsfeld der Ehrenamtlichen, bestenfalls in Aktion.

Eine Teilnahme an dem jeweiligen Fotoshooting schlussfolgert nicht automatisch die Abbildung in der Kampagne. Die Motivhoheit liegt bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt. Die Stabsstelle behält sich vor das Motiv im Rahmen der Vorbereitung zu planen und zu gestalten. Im Zweifel kann das Motiv auch im Rahmen der Struktur des Vereines, Organisation oder Initiative inhaltlich verändert werden. Die Stabsstelle darf in dem Fall auch von den vorgegebenen Kategorien abweichen.

Pro Kalenderjahr können vier Bewerber*innen (Motive) ausgelost werden. Die Motive setzen sich aus den Profiteuren und den Ehrenamtlichen zusammen. Die Bildgestaltung ist so konzipiert, dass die Ehrenamtlichen und Profiteure in Aktion abgebildet werden. Pro Shooting sind max. 1-2 Ehrenamtliche und 3-4 Profiteure zugelassen. Die Maximalzahl der Personen, die am Shooting teilnehmen, beträgt in der Regel fünf.

Die gelayouteten Formate werden den Teilnehmer*innen zur Bewerbung der Kampagne zur Verfügung gestellt. Weitere Fotos aus den Shootings, die über die Kampagnenmotive hinausgehen, können nicht zur Verfügung gestellt werden.

II. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Initiative, Vereine und Organisationen (mit eingetragener Rechtsform), die in Essen ehrenamtlich tätig sind. Auch Einzelpersonen können sich für die Fotokampagne bewerben, sofern sie an eine Initiative, Verein oder Organisation angedockt sind.

In besonderen Einzelfällen können auch Einzelpersonen ohne Anbindung an eine Organisation, Initiative und einen Verein an der Kampagne teilnehmen.

  • Teilnahmeberechtigt sind nur Bewerber*innen, die in Essen und mit Wirkung für das Essener Gemeinwesen ehrenamtlich aktiv sind. Es muss ein erkennbares Engagement in und für Essen vorliegen.
  • Es muss eine unentgeltliche und gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit vorliegen, die nicht gewinnorientiert ausgeübt wird.
  • Die Stabsstelle möchte ihrer Neutralitätspflicht nachkommen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Fotokampagne kein politisches Engagement abgebildet.
  • Bewerber*innen müssen volljährig sein.
  • Für die Teilnahme an dem Fotoshooting gibt es keine Altersbegrenzung. Minderjährige sind, vorbehaltlich der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, berechtigt an der Fotokampagne teilzunehmen.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss der Gemeinschaft oder einer Gruppe von Menschen aus dem Stadtteil bzw. der Stadt zugutekommen, und der Öffentlichkeit in Essen grundsätzlich zugänglich sein,

Der Stabsstelle steht es frei, bei Verzögerungen (in besonderem Maße) bei den Absprachen, Einwilligungen und der Terminfindung auf eine*n andere*n Bewerber*in zuzugehen.

Bewerber*innen bzw. die dazugehörigen Vereine, Initiativen und Organisationen sind im Falle der Teilnahme für das darauffolgende Jahr von der Fotokampagne ausgeschlossen.

Für die Bewerbung ist die Kenntnis bzw. Zustimmung des Vereins/ Initiative/ Organisation erforderlich.

Der*Die Bewerber*in ist verpflichtet die Kenntnis bzw. Zustimmung bei der Bewerbung im Online-Formular zu bestätigen.

III. Datenschutz, Einwilligungserklärung zur Fotonutzung und Öffentlichkeitsarbeit

Für eine Bewerbung ist zwingend die Einwilligung in die Datenverarbeitung gemäß des Datenschutzformulars notwendig. Dieses ist dem Onlineformular beigefügt. Darüber hinaus ist eine Mitarbeit an der Fotokampagne „Danke an das Ehrenamt!“ nur möglich, wenn die Ehrenamtlichen und die Profiteur*innen, die abgebildet werden, die Einwilligung zur Fotonutzung unterzeichnen. Die Stabsstelle behält es sich vor, Personen bei denen zum Zeitpunkt des Fotoshootings die Einwilligung nicht vorliegt, vom Shooting auszuschließen. Das Formular „Einwilligung Nutzungsrechte Foto“ ist dem Online-Formular zur Kenntnis/Ansicht vorab beigefügt.

Die Bewerber*innen sowie die abgebildeten Personen sind einverstanden, dass die Kampagne für eine breite Öffentlichkeitsarbeit über den Internationalen Tag des Ehrenamtes hinaus genutzt wird.

IV. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Formular unter www.egwhkjghwekgwki.de möglich. Bewerbungen können bis 31.03.2025 eingereicht werden.

Pro Kalenderjahr können vier Bewerber*innen ausgewählt werden. Damit die Kampagne ein möglichst breites und vielseitiges Ehrenamt abdecken kann. Deswegen werden die Bewerber*innen in vier Kategorien sortiert.

Kategorien: Umwelt (Klima, Verkehr, Tierschutz, o.Ä.), Bildung und Kultur, Sport, Soziales

Aus den eingegangenen Bewerbungen werden vier Teilnehmende ausgelost. Dabei wird je Kategorie ein*e Bewerber*in gelost. Vorab werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.

V. Zuständigkeit

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Gildehofstr. 1a

45127 Essen

Telefon 0201 88-88817

E-Mail lisa.hahne@engagiert.essen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO

aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02) der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Bewerbung zur Fotokampange "Danke für das Ehrenamt!" der Stadt Essen im Jahr 2024 werden von Ihnen personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Name

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-0

E-Mail-Adresse

info@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

www.essen.de


 

vertreten durch

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-88817

E-Mail-Adresse

engagiert@essen.de

DE-Mail-Adresse

Internet-Adresse

www.essen.de

  1. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-11005 / -11006

E-Mail-Adresse

datenschutz@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

https://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
     
  1. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Teilnahme Ehrenamtsstipendium der Stadt Essen erhoben und zum Zwecke der Auswahl und der Verleihung sowie öffentlichne Bekanntgabe des Stipendiums verarbeitet.  
  • Pflichtangaben: Name + Vorname; E-Mail, Telefonnummer

Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Übersendung erforderlich.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. a, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung, die Sie durch die Vorlage des Bewerbungsformulars schriftlich erteilen.
  2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zur Aufgabenerfüllung kann es zum Beispiel im Rahmen des Vergabeverfahrens oder Verwendungsnachweises für den Heimat-Preis NRW erforderlich sein, Daten im Einzelfall an Dritte (z.B. Jury, politische Gremien oder das Land NRW) zu übermitteln. In diesem Fall wird der Grundsatz der Erforderlichkeit seitens des Verantwortlichen beachtet.

Die Fachanwendung/Website wird beim Land NRW gehostet.

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

Das Land NRW empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als

Auftragsverarbeiter.

Bei einer Veröffentlichung im Internet sind die Daten weltweit abrufbar und eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bedeuten, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 3 Jahren ab Preisverleihung.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Es besteht das Recht, eine abgegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Einwilligung ist gegenüber der Stelle zu widerrufen, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). In diesem Fall ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb jedoch nicht mehr möglich.

  1. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihre Projekteinreichung im Rahmen des Heimatpreises nicht berücksichtigt werden.
 

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den FB 01-02, Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 12/2024)

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