Umfrage Stadt Essen Integration und Inklusion

Bewerbungsformular Inklusionsbeirat

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.04.2025 bis 31.05.2025
  • Teilnehmer 22 Teilnehmer

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Anrede
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Kontakt

Amt für Soziales und Wohnen , Geschäftsführung Inklusionsbeirat, Frau Koch

 Eva.koch@sozialamt.essen.de

0201 8850208

Teilnahmebedingungen

  • Zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Sozialgesetzbuch IX gehören, das bedeutet, Sie müssen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder gleichgestellt sein,
  • Volljährig sein,
  • Ihren Wohnsitz in Essen haben. 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Geschäftsführung des Inklusionsbeirates der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zur Benennung der Mitglieder des Inklusionsbeirates des Stadt Essen sowie einer späteren Nachberufung von Ersatzmitgliedern werden bei Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet.

Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Name

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-0

E-Mail-Adresse

info@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

www.essen.de


 

vertreten durch

Amt für Soziales und Wohnen, Geschäftsführung Inklusionsbeirat

Anschrift

Steubenstr. 53, 45138 Essen

Telefon

+49 201 88-50208

E-Mail-Adresse

Inklusionsbeirat@sozialamt.essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

www.essen.de

  1. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-11005 / -11006

E-Mail-Adresse

datenschutz@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

https://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
  1. Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um das Bewerbungsverfahren zur Benennung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Essen entsprechend der satzungsgemäßen Vorgaben durchführen zu können.
  2. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die erhobenen Daten für die Dauer der jeweils aktuellen Legislaturperiode weiterhin gespeichert, um für den Fall des Ausscheidens eines Beiratsmitgliedes einen Nachrücker nominieren zu können, damit die Funktionsfähigkeit des Beirates aufrecht erhalten bleibt.
  3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO & Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO in Verbindung mit §§ 7 und 27a der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
 

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Benennung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Essen gespeichert. Für die Dauer der auf die Benennung der Mitglieder des Inklusionsbeirates jeweils folgende Legislaturperiode bleiben die Daten weiterhin gespeichert, um für den Fall des Ausscheidens eines Beiratsmitgliedes einen Nachrücker nominieren zu können. Mit Ablauf der Legislaturperiode werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, hier Ihre Gesundheitsdaten, durch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit ohne Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

  1. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann nicht festgestellt werden, ob sie unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Vorgaben zum Mitglied des Inklusionsbeirates der Stadt Essen benannt werden können.
 

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an die Geschäftsführung des Inklusionsbeirates (angegliedert beim Amt für Soziales und Wohnen) oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen.

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