Mängelmelder Stadt Geilenkirchen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Geilenkirchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2023 bis 05.01.2024
  • Meldungen 46 Meldungen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Geilenkirchen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Geilenkirchen ist zuständige Gemeinde für die Lärmaktionsplanung für die folgenden, von der Lärmkartierung erfassten Hauptverkehrsstraßen:

  • Bundesstraße B56 (gesamter Verlauf im Stadtgebiet),
  • Landesstraße L42, Berliner Ring zwischen Kreisverkehr Sittarder Straße und Kreisverkehr Heinsberger Straße / Landstraße,
  • Landesstraße L47 (ehem. B56), Karl-Arnold-Straße zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Gangelt
  • Landesstraße L164 (ehem. B221) zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Übach-Palenberg

Darüber hinaus ist im Stadtgebiet Geilenkirchen die Bahnstrecke Aachen - Mönchengladbach (Strecke Nr. 2550) von der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken erfasst. Die Lärmauswirkungen der Bahnstrecke Nr. 2550 werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes behandelt, so dass Meldungen mit Bezug zum Bahnlärm hier leider nicht berücksichtigt werden können. Der Stand des Verfahrens kann hier eingesehen werden: (externer Link).

Der militärische Flugplatz Teveren ist kein "Großflughafen" im Sinne der Lärmaktionsplanung. Daher können Meldungen mit Bezug zum Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht berücksichtigt werden. Informationen zum Schutz vor Fluglärm sind auf der Webseite der Bezirksregierung Köln einsehbar: (externer Link).

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen) oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon und machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.geilenkirchen.de bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Stadt Geilenkirchen

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt

Herr Jochen Tichelbäcker

Markt 9

52511 Geilenkirchen

Tel.: 02451/629-234

E-Mail: jochen.tichelbaecker@geilenkirchen.de

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