Flächennutzungsplan Stadt Geldern Frühzeitige Beteiligung

36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldfreibad Walbeck Freizeitstätte“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.12.2024 bis 15.01.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Geldern hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 für den Vorentwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag die frühzeitige Beteiligung ge-mäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Unterlagen des Vorentwurfs einschließlich der Begründung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschließlich dem 15.01.2025 auf dem Flur des 2. Obergeschosses des Verwaltungsgebäudes I der Stadt Geldern, Issumer Tor 36, 47608 Geldern (gegenüber den Büros 330 und 331) ausgelegt. Ansprechpartner bei der Stadt Geldern ist hier Herr Niedling (Telefon 02831-398372; E-Mail: jan.niedling@geldern.de).

Während dieser Zeit können die vorgenannten Unterlagen ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Geldern im Bereich Bauleitplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung unter
https://www.geldern.de/de/dienstleistungen/bauleitplanung-und-oeffentlichkeitsbeteiligung/ eingesehen werden. Der Beschluss und seine Anlagen können ebenso im Ratsinformationssystem der Stadt Geldern unter www.geldern.de abgerufen werden. Die Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https: www.bauleitplanung.nrw.de abrufbar.

In diesem Zeitraum besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stellungnahmen zu den vorgenannten Unterlagen abzugeben. Dies kann während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Geldern mündlich zur Niederschrift in den Büros 328, 330 sowie 331 des Teams Stadtplanung, schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Geldern, Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Postfach 1448 in 47594 Geldern oder per E-Mail an planungsabteilung@geldern.de erfolgen.

Über den Inhalt zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldfreibad Walbeck Freizeitstätte“ und die dazugehörige Begründung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird auf Verlangen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams Stadtplanung in den Büros 328, 330 und 331 Auskunft erteilt.

Soweit in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.
 

Kontaktperson

Herr Niedling (Telefon 02831-398372)

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsbereich
  • Planurkunde Vorentwurf
  • Begründung Vorentwurf
  • Artenschutzprüfung der Stufe 1

Informationen

Übersicht
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