Mängelmelder Stadt Gladbeck Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Gladbeck

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.09.2023 bis 31.10.2023
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern hat das Land NRW die Lärmkarten berechnet. Kommunen unter 100.000 Einwohnern gelten im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie nicht als Ballungsraum. Berücksichtigt wurden hierbei nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen). 

Da das Berechnungsverfahren bei der aktuellen vierten Stufe im Vergleich zur dritten Stufe komplett neu ist, ist ein Vergleich der Ergebnisse nicht möglich. Aufgrund des Berechnungsverfahrens ist die Betroffenheit allgemein meist gestiegen.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Gladbeck bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Gladbeck ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Gladbeck hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen. Bitte beachten Sie jedoch, wie bereits oben erwähnt, dass ein direkter Vergleich der Ergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden nicht möglich ist. Dies betrifft auch die die Zahl der damals und heute betroffenen Personen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.[xyz] bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Autobahn A2 und B224/A52

Ort 45968 Gladbeck, Wielandstraße

Permanente Lärmbelästigung durch den Autoverkehr auf den beiden nah gelegenen Autobahnen, auch und besonders nachts, auch am Wochenende.

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Beisenstraße, angrenzendes Wohngebiet

Ort 45964 Gladbeck, Beisenstraße

Lärm durch LKW und PKW, weil die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wird. Das ist nachts wie tagsüber der Fall. Die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ist nachts höher (Raser und LKW). Es gibt unter der Woche ein massives Verkehrsaufkommen (Autobahnzubringer und Ausweichstrecke für überlastetete B224), was kaum zu Lärmpausen führt. Die neuen Lagerhallen des Log Plaza Gladbeck sind neuerdings als Schallreflektor zum Wohngebiet hin hinzugekommen, was das Problem zusätzlich verstärkt.

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Starker Lärm Grabenstraße

Ort 45964 Gladbeck, Grabenstraße

unerträglicher Lärm Tag und Nacht durch hohes Verkehrsaufkommen,Autofahrer die sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkung halten, leider immernoch 50 hkm zwischen Wilhelmstraße und kurz vor dem Ende der Grabenstraße vor dem Busbahnhof. Warum nicht auch hier 30hkm ? Durch Fahrtsverkehr,LKW, Busse,Raser besonders Nachts. Lärm duch diverse Baustellen, Lamberti Schule, lärm bis in den späten Abend teilweis vor allen Dingen am Wochenende bis spät in die Nacht hinein, auf dem Schulhof und oder K4, durch Jungendliche.

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Schwerlastverkehr auf der Boystr zwischen Brüsseler und Rossheidestr

Ort 45968 Gladbeck, Roßheidestraße
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Tagtäglich wird dieser Bereich fortlaufend von LKWs befahren, dadurch tagsüber gibt es hier eine starke Lärmbelästigung. Die Straße scheint dafür nicht ausgelegt zu sein no weist schwere Beschädigungen auf. Aufgrund der Beschädigungen und der nicht eingehaltenen Geschwindigkeitsbegrenzung sind die Anwohner in ihrem Leben eingeschränkt. Die Fenster zur Straßenseite können meist nur am Wochenende geöffnet werden. Die Straße sollte saniert werden und für den Schwerlastverkehr über 7,5 t gesperrt werden.

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Lärmbelastung

Ort 45968 Gladbeck, Butendorfer Straße

Horsterstrasse Gladbeck Butendorf

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Lärmaktionsplan Kirchhellener Straße, 45966 Gladbeck

Ort 45966 Gladbeck, Kirchhellener Straße

Starke Lärmbelästigung durch Straßenverkehr

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Lärm Gildenstr. 26 und 28 Fahrtrichtung Bottrop

Ort 45964 Gladbeck, Gildenstraße

Durch schadhaften und gewellten Straßenbelag entsteht Lärm beim Befahren duch Busse, Lastkraftwagen und PKW mit Anhänger. Teilweise wackeln die Häuser. Gelegentliche Flickarbeiten durch den Straßendienst bringen nur kurzfristige Abhilfe. Außerdem haben es sich mehrere Motorradfahrer - besonders in den Abendstunden - zur Angewohnheit gemacht, ab Einbiegen von der Dorfheide massiv zu beschleunigen. Ds verursacht nicht nur Lärm sondern stellt auch eine Gefahr dar.

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Roßheidestraße 45968 Gladbeck

Ort 45968 Gladbeck, Roßheidestraße

Störend sind die vielen Sattelschlepper die das Gewerbegebiet an der Boystrasse bzw. das Entsorgungsunternehmen an der Heringstraße anfahren. Des weiteren fährt eine Kran-Firma fast täglich von der Brauckstraße kommend zum Kreisverkehr weiter zur A2, und das mit einigen Begleitfahrzeugen. Warum müssen diese Fahrzeuge an einer Schule und Kindergärten vorbei fahren? Abhilfe wäre ganz leicht geschaffen, wenn der Verkehr durch das Gewerbegebiet bzw. über die B224 geleitet wird und die Straße für LKWs über 7,5 t gesperrt wird. Ausnahmen für Aldi und Lidl Fahrzeuge! Auf der Roßheidestrasse ist Tempo 30, an dass sich vor allem nachts und am Wochenende nicht gehalten wird. Sonntags finden Hupkonzerte aufgrund von Hochzeiten statt. Hier sollte stärker (vor allem auch nachts) kontrolliert werden! Wir Anwohner währen sehr dankbar!

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Lärmbelastung durch Feuerwehr

Ort 45964 Gladbeck, Am Roten Turm

Ständige Lärmbelastung durch Feuerwehreinsätze, da die Vorrangschaltung zu früh betätigt wird. Die Feuerwehr rückt sehr häufig erst aus, wenn die Ampeln wieder auf rot geschaltet sind, und fährt dann direkt in ihren selbst produzierten Stau.

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Große Lärmbelastung

Ort 45964 Gladbeck, Konrad-Adenauer-Allee

Konrad-Adenauer-Allee Ring und Ausweichstelle für die B224.Und Schwerlastverkeher mit Stau Auf der Konrad-Adenauer-Allee

Kontaktperson

Herr Klaas Rudy
Telefon: 02043-99-2388
E-Mail: Klaas.Rudy@stadt-gladbeck.de

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