Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße und FNP-Teiländerung Nr. 108

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 18.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung
Der Stadtteil Emst weist seit langem kein bedarfsgerechtes Angebot für die wohnungsnahe Grundversorgung auf. Die westlich des Plangebietes an der Gerhart-Hauptmann-Straße bestehenden Einzelhandelsnutzungen sind quantitativ und qualitativ nicht ausreichend um die umgebenden Wohnsiedlungsbereiche angemessen zu versorgen.

Im Jahre 2018 hat die Stadt Hagen für das Plangebiet daher einen Investorenwettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel auf den Flächen im Plangebiet ein ergänzendes Angebot der Nahversorgung für den Stadtteil zu entwickeln.

Auf der Grundlage des Ergebnisses dieses Wettbewerbes hat der Rat der Stadt Hagen 2019 den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahversorgungsstandortes mit einem Lebensmittelvollsortimenter und einem Drogeriefachmarkt zu schaffen und gleichzeitig die besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten des prämierten Entwurfes planungsrechtlich zu sichern.

Die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Hagen des Plangebiet als Standort für ein Nahversorgungszentrum zu entwickeln wurde sowohl in dem neu aufgestellten „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Hagen”, dass der Rat im September 2023 beschlossen hat, als auch in der „Teilfortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Standort Emst” bestätigt.

Mit der Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortiments- und eines Drogeriemarktes bietet sich nunmehr die Möglichkeit, die Versorgungssituation für den Stadtteil Emst deutlich zu verbessern.

Da eine Umsetzung dieses Planungszieles auf der Grundlage des geltenden Planungsrechtes nicht möglich ist, soll mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung der Märkte geschaffen werden.

Das Plangebiet wird derzeit als Stadtpark mit Bolzplatz zur Erholung genutzt. Die Fläche stellt sich überwiegend als Intensivrasen dar, der von einer Splittfläche und dem Bolzplatz sowie Fußwegen unterbrochen wird. Der südliche und der nördliche Rand des Plangebietes werden von Gehölzstreifen mit teils älteren Gehölzen gesäumt. Darüber hinaus stehen einige jüngere Gehölze zerstreut im Westen der Fläche.

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6/19 (692) erfolgt die Teiländerung Nr. 108 Einzelhandel Emst des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf
Der Rat der Stadt hat am 23.05.2019 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6/19 (692) „Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße“ (Drucksachen-Nr. 0350/2019) beschlossen. Die Bekanntmachung der Aufstellung der Verfahren (ebenfalls FNP-Änderung) erfolgte am 07.06.2019 im Amtsblatt Nr. 21/2019 der Stadt Hagen.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und das Scoping (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung/-bericht wurde in dem Zeitraum vom 19.09.2019 bis zum 20.10.2019 durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden wurden für die weitere Planung ausgewertet und berücksichtigt:

  • Planung einer neuen Zufahrt von einer Landesstraße
  • Planung von mehreren Leitungsverlegungen
  • Abstimmung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einzelhandel und der übergeordneten gesetzlichen Vorgaben
  • Verfeinerung des Entwurfs in Bezug auf die Kriterien im Wettbewerb (Bezug zum bestehenden Einkaufsbereich, Grünkonzept etc.)

Nach Erstellung einiger Fachgutachten und Klärung weiterer Detailfragen lag im April 2023 ein Planungsstand vor, der durch besondere Qualitäten überzeugt und nach einem entsprechenden Beschluss durch die Politik im Mai 2023 den Bürger*innen vorgestellt werden sollte.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer Bürgeranhörung am 23.05.2023 statt. Es wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass die präsentierten Unterlagen zusätzlich vom 24.05. bis einschl. 31.05.2023 im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zur Einsicht ausliegen. Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen.


Hinweise zur Veröffentlichung im Internet
Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-2585 oder E-Mail-Adresse: sabine.david@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gilt zusätzlich: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen wird darum gebeten, den Bezug zum jeweiligen Verfahren deutlich zu machen.

Kontaktperson

Frau David

E-Mail: sabine.david@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-2585

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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