Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 1/23 (712) Sondergebiet Einkaufszentrum Bathey

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 18.12.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung
Der ursprüngliche Verbrauchermarkt wurde durch einen neuen Betreiber übernommen. Nach der Übernahme des Betriebes sind bauliche Veränderungen innerhalb des Marktes geplant. Ziel ist es, den eingeführten Standort in seinem Bestand zu sichern und ihm perspektivische Nutzungsspielräume im Rahmen des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept zu ermöglichen. Da das bisherige Planungsrecht (Festsetzung eines Gewerbegebietes) entgegensteht, soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Einzelhandelsnutzungen im bestehenden Objekt.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll für den Bereich des Fachmarkzentrums nördlich der Kabeler Straße ein Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden, um auch dort die Einzelhandelsentwicklung planungsrechtlich zu steuern.

Folgende Nutzungen sollen im Bebauungsplan festgesetzt werden:

  • ein Lebensmittelvollversorger mit gem. „Hagener Liste“ nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment sowie einer Apotheke, einem Bäcker und Dienstleistungsbetrieben mit einer maximalen Verkaufsfläche von ca. 5.380 m².
  • ein Getränkemarkt mit gem. „Hagener Liste“ nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment mit einer Verkaufsfläche von ca. 810 m².
  • ein Drogeriefachmarkt mit gem. „Hagener Liste” nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten mit einer Verkaufsfläche von ca. 650 m²

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Bebauungsplangebiet als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 Bathey Süd.

Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet Gewerbegebiet fest. Da die beabsichtigten Nutzungen mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht umsetzbar sind, soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.

Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 13.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 36/2023.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 20.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2023.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 parallel statt.

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 statt.

Die Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses erfolgte am 15.11.2024 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 32/2024.
 

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet
Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Melnychuk

E-Mail: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3498

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplanentwurf
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Vorlage zum Veröffentlichungsbeschluss
  • Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung
  • Artenschutzgutachten
  • Lärmgutachten
  • Auswirkungsanalyse Einzelhandel
  • Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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