Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 07.02.2025
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Zur dringenden Reduzierung des Fehlbedarfs an Betreuungsplätzen in Mitte soll auf städtischen Grundstücken am Standort Cunostraße 33, im Süden des Fritz-Steinhoff-Parks, eine neue vierzügige Kita gebaut werden.

Im Zuge des Vorhabens soll gleichsam das bestehende Jugendfreizeitheim neu arrangiert werden. Der Neubau des Jugendfreizeitheims ist erforderlich, da das mittlerweile in die Jahre gekommene Gebäude u. a. durch große Feuchtigkeitsschäden baufällig geworden ist und zudem keine Barrierefreiheit gegeben ist. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten würde eine Sanierung keinen Sinn ergeben. Aufgrund der hohen Sanierungskosten wird daher ein Neubau des Jugendfreizeitheims angestrebt.

Vor dem Hintergrund der neuen Baugebiete Lohestraße und Gehrstraße bzw. zur Versorgung des Wohngebietes Rissestraße bietet sich die gewählte Fläche aufgrund der guten Erreichbarkeit, der zentralen Lage sowie der schnellen Verfügbarkeit an.

Die Flächen der geplanten Kita und Jugendfreizeitheims liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplans EP 39 a-g „Fluchtlinienplan Emsterfeld (2. Bauabschnitt)“. Dieser setzt im Bereich des neuen Plangebietes eine Freifläche sowie Straßenfluchtlinien, die zugleich die Freiflächengrenze darstellen, fest. Da die Festsetzungen dieses Plans den projektierten Nutzungen entgegenstehen, ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 8/20 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Kita mit angeschlossenem Jugendzentrum und einer Begegnungsstätte.

Es werden verschiedene Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften getroffen, um die bauliche Ausnutzung und Gestaltung des Plangebiets zu steuern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Klimaschutz und der Klimaanpassung.

Die geplante Anlage soll als städtebauliches Gesamtkonzept in einer bestehenden Parkanlage als ein zusammenhängender baulicher barrierefreier Komplex mit der Unterbringung aller drei Bereiche, einschließlich der dazu gehörigen Außenflächen entstehen. Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Umsetzung der Baumaßnahme sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs verschiedene Entwürfe für die Maßnahme durch Architekturbüros erstellt werden. Die Koordinierung dieses Architektenwettbewerbs wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft übernommen.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 20.05.2021 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/20 beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 11.06.2021 im Amtsblatt Nr. 35/2021.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.10.2022 bis einschließlich 10.11.2022 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. xx/2024 hat am 20.12.2024 stattgefunden.
     

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3098 oder E-Mail-Adresse: marc.hoehner@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Herr Höhner

E-Mail: marc.hoehner@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3098

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Informationen

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