Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 07.02.2025
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Der steigende und zukünftig notwendige Schulbedarf sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich im Hagener Stadtgebiet wurde mit der Vorlage 0747/2023 seitens der Verwaltung allgemein dargelegt. Der Bedarf wird sich beginnend ab 2023/2024 zunehmend bis 2029/2030 auf neun Züge erhöhen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen im Stadtgebiet der 4. städtischen Gesamtschule (+ vier Züge, abzüglich zwei Züge Hauptschule) decken nur einen Teil des notwendigen Bedarfes ab. In diesem Kontext bietet sich das an der Bergstraße gelegene St. Marienhospital an. Der Gebäudekomplex wird aktuell nicht genutzt, bietet jedoch ein großes Raum- und Flächenpotenzial zur Deckung des Bedarfes im Sekundarbereich I. Eine gute integrierte Lage des Marienhospitals, die räumliche Nähe zu angrenzenden Schulen und der bestehenden Infrastruktur, z.B. in Form fußläufig gut erreichbarer Bushaltestellen können als Vorteile des Standortes aufgezählt werden. Weiterhin wird durch eine Lage im Innenbereich der Aspekt der Nachverdichtung im Sinne eines flächen­schonenden Umgangs mit den Bodenressourcen angestrebt und eine Versiegelung von Flächen im Außenbereich vermieden.

Aus diesem Grund ist vorgesehen, das Gebäude des ehemaligen Marienhospitals auszubauen und zu erweitern, um ein zusätzliches Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu schaffen. Gleichzeitig muss der erhöhte Sportstättenbedarf für die Schülerinnen und Schüler der neu geplanten Sekundarschule und der angrenzenden Schulen (z.B. Cuno-Berufskolleg, Fichte-Gymnasium) gedeckt werden.

Die Katholische Kindertageseinrichtung Sankt Marien, auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Bergstraße 59 wird abgerissen, um auf der Fläche der Kindertagesstätte (Kita), als auch auf dem angrenzenden Grundstück, eine Sporthalle zu errichten. Die Kita soll in diesem Zuge erweitert und im Erdgeschoss des gegenüberliegenden Marienhospitals untergebracht werden. Auch ist vorgesehen, das bestehende Technikgebäude abzureißen und die Nutzung an anderer Stelle unterzu­bringen. Die entstehende Freifläche, die durch den Abriss des Technikgebäudes entsteht soll zum erweiterten Schulhofbereich, mi Neupflanzungen und Fahrradstellplätzen umfunktioniert werden. Die das Plangebiet umfassenden Grundstücke liegen nicht im städtischen Eigentum. Nach Abschluss des Bauvorhabens geht die Sporthalle in städtisches Eigentum über, während das Grundstück der Sporthalle über einen Erbbaurechtsvertrag der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt wird.

Da sich das Vorhaben aufgrund seiner baulichen Kubatur nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Ziel ist ein städtebaulich sinnvolles Einfügen der Sporthalle im Plangebiet. Weiterhin sollen durch den Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Dreifeld-Sporthalle geschaffen werden.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB sowie den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
  • Die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 27/2024 hat am 27.09.2024 stattgefunden.
  • Die Unterrichtung der Öffentlichkeit hat im Zeitraum vom 30.09.2024 bis zum 14.10.2024 stattgefunden.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 35/2024 hat am 20.12.2024 stattgefunden.
     

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Melnychuk

E-Mail: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3498

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplanentwurf
  • Begründung
  • Vorlage zum Veröffentlichungsbeschluss
  • Lageplan Baumfällungen
  • Artenschutzprüfung

Informationen

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