Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 4/63 (90) Bathey Süd – Teilaufhebungsverfahren

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.01.2025 bis 07.02.2025
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Teilaufhebung ist es, die planungsrechtliche Grundlage des § 34 BauGB herzustellen, da für den Bereich der Fachmarktzeile ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, hier des Nebenzentrums Boele, aufgestellt wird.
 

Planungsrechtliche Vorgaben

Der Regionalplan Ruhr stellt die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar. Das Teilaufhebungsverfahren entspricht den Zielen der Regionalplanung.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen setzt für den Teilbereich Gewerbliche Baufläche fest. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes entspricht den Zielen der Bauleitplanung.

Das Teilaufhebungsverfahren betrifft den Bebauungsplan Nr. 4/63 Bathey Süd. Der Be-bauungsplan setzt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet fest. Die Höhe der Gebäude wird auf zwei Vollgeschosse begrenzt. Es ist eine offene Bauweise zulässig bei einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,2. Durch die 4. Änderung wurde die Baunutzungsverordnung von 1962 auf 1990 umgestellt. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe wurde innerhalb des Plangebiets dadurch ausgeschlossen. Bestehende großflächige Einzelhandelsbetriebe sind davon ausgenommen. Sie genießen Bestandsschutz. Da die städtebauliche Zielsetzung für den Bereich nördlich der Kabeler Straße den Bebauungsplan Nr. 2/23 (713) Fachmarktzeile Bathey (nach § 9 Abs. 2a BauGB) vorsieht, wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 4/ 63 für die entsprechenden Teilen aufgehoben.

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 13.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 36/2023.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 20.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2023.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 parallel statt.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  • Die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 statt.
  • Die Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses erfolgte am 20.12.2024 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 35/2024.
     

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Melnychuk

E-Mail: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3498

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten die Datenschutzhinweise der Stadt Hagen, die hier eingesehen werden können.

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Bebauungsplanentwurf
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Vorlage zum Veröffentlichungsbeschluss
  • Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
  • Auswirkungsanalyse
  • Artenschutzprüfung

Informationen

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