Bebauungsplan Stadt Horn-Bad Meinberg Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 15 "Fachmarktzentrum Kampstraße-Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.04.2025 bis 12.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 15 „Fachmarktzentrum/Kampstraße-Süd“

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Veröffentlichung (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegen­schaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.04.2025 die Aufstellung der o.g. 2. Änderung des Bebauungsplanes und die Durchführung der Veröffentlichung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung be­schlossen.

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 2 (3) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) wird hiermit die Bekanntmachung der Beschlüsse zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 15 „Fachmarktzentrum Kampstraße-Süd“, Stt. Horn angeordnet:

„Der Aufstellung- und Entwurfsbeschluss der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 15 „Fachmarktzentrum/ Kampstraße-Süd“ wird beschlossen.

Der Entwurf der Planunterlagen zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes H 15 „Fachmarktzentrum Kampstraße-Süd“ einschließlich der Begründung (siehe Anlagen 1 und 2) wird gebilligt.

Mit dem vorgenannten Entwurf der Planunterlagen werden die öffentliche Auslegung/Veröffentlichung im Internet und die Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt.“

Der Wortlaut der Bekanntmachung stimmt mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg vom 02.04.2025 überein.

Es wird hiermit bestätigt, dass im Sinne von § 2 (1, 2) BekanntmVO verfahren wurde.

Gleichzeitig wird erklärt, dass die Aufstellung hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit der Begründung sowie dem Schreiben der BBE Handelsberatung GmbH vom 10.02.2025 zum Fachmarktzentrum Kampstraße, Horn-Bad Meinberg, hier: Städtebauliche Verträglichkeit der nahversorgungs-relevanten Randsortimente des Action Non-Food-Discounters

vom

11. April 2025 bis einschließlich

12. Mai 2025

im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht sind:

https://www.horn-badmeinberg.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/

Zusätzlich können die Unterlagen im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangbereich im Flur) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.

Während der Veröffentlichung kann sich die Öffentlichkeit über die 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes informieren.

Hinweise gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 bis Nr. 4 BauGB:

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z.B. per E-Mail an poststelle@vps.horn-badmeinberg.de oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (Marktplatz 2, Zimmer 24) vorgebracht werden.

Gem. § 4a (5) Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im vorliegenden vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Wie oben dargelegt, werden die zu veröffentlichenden Unterlagen und Stellungnahmen ergänzend beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Lage und Umfang des Plangebietes der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Für die genaue Abgrenzung der Plangebiete ist die Grenzziehung in dem Entwurf der Planzeichnung verbindlich.

Horn-Bad Meinberg, den 03.04.2025

gez.

i.V.

Sölter
 

 

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