Verfahren Stadt Heinsberg Verkehr und Mobilität

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Heinsberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2024 bis 03.05.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Um was geht es? 

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Heinsberg besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Heinsberg. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Heinsberg auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt. Im Zeitraum vom 19. Dezember 2023 bis 26. Januar 2024 bestand die Möglichkeit, über das Online-Portal eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Heinsberg mitzuteilen.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anmerkungen mit Hinweisen zu Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Dieser wird/wurde am 11. März 2024 in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vorgestellt.

Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden.

Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Heinsberg für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über das Online-Portal „Beteiligung NRW“, der Zugang zur Online-Beteiligung ist auf der Startseite der städtischen Homepage verlinkt.

Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können im Zeitraum vom 19. März 2024 bis 3. Mai 2024 abgegeben werden.

Wie kann ich mich beteiligen? 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren bzw. anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen mit.  

Den Entwurf des neuen Lärmaktionsplans finden Sie auf der linken Seite. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und drei ergänzenden Anhängen.  

Und so können sie uns Ihre Anmerkungen abgeben: 

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.  

  1. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem sich öffnenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck. 

Wie geht es weiter? 

Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.  

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert. 

Wo finden Sie weitere Informationen? 

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. 

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontaktperson

Stadt Heinsberg - Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung - Bereich Stadtplanung

Andreas van Vliet
Telefon: 02452 14 6011              
E-Mail: andreas.vanvliet@Heinsberg.de

BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH

Jan Engl
Telefon: 0241 70550 00
E-Mail: jan.engl@bsv-planung.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zustätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 

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