Mängelmelder Stadt Hennef Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hennef

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.11.2023 bis 20.12.2023
  • Meldungen 90 Meldungen
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© LAND NRW, Copernicus Sentinel-2 Daten (2022) © LANUV NRW, Straßen.NRW, Umweltamt Hennef (Sieg)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht ebenfalls für die Stadt Hennef (Sieg), da die durchgeführte Lärmkartierung eine Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausweist.

Nicht in diesem Rahmen untersucht werden Nachbarschaftslärm (z.B. private Feste, Musik, etc.), Lärm ausgehend von Sportanlagen sowie Lärm am Arbeitsplatz.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Informationen & Beteiligungsmöglichkeiten bzgl. der Haupeisenbahnstrecken des Bundes im Hennefer Stadtgebiet finden Sie hier: laermaktionsplanung-schiene.de  

Geräusche und Lärm werden individuell wahrgenommen. Während eine Person einen bestimmten Lautstärkepegel angenehm wahrnimmt, kann dieselbe Lautstärke von jemand anderem als unangenehm aufgefasst werden. Lautstärke, das heißt die Stärke der Schallwellen die von einem Geräusch ausgehen, werden in Dezibel (dB) angegeben. Menschen können Geräusche ab 1 dB wahrnehmen. Obwohl das Lautstärkeempfinden wie oben beschrieben sehr individuell ist, wird die Lärmwahrnehmung weitläufig wie folgt dargestellt: 50 dB werden als noch angenehm wahrgenommen; ab 100 dB wird die Lautstärke unangenehm; bei 120 dB wird der Lärmpegel als schmerzhaft aufgefasst. Hierbei gilt zu beachten, dass 100 dB nicht doppelt so laut sind wie 50 dB. Da die Dezibel-Skala logarithmisch aufgebaut ist, steigt sie immer steiler an. Daher entsprechen 60 dB bereits der doppelten Lautstärke von 50 dB. Übermäßiger Lärm kann nicht nur die Konzentration und das Wohlbefinden stören, sondern sich auch negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Dem will die Lärmaktionsplanung entgegenwirken.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Hennef (Sieg) bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende, erste Phase ist die vom LANUV NRW [1] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Hennef (Sieg) hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft und aktualisiert wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen oder Großflughäfen ) Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
  6. Bitte beachten Sie, dass nur eine Meldung im Hennefer Stadtgebiet (grüne Umrandung) möglich ist.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben und Anregungen werden gesichtet, ausgewertet und auf Umsetzbarkeit geprüft. Im weiteren Verfahren können umsetzbare Beteiligungen bei der Überprüfung & Aktualisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.

Nach Fertigstellung der Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung der 4. Runde findet eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Auch die Eingaben aus dieser Beteiligungsphase werden bei Umsetzbarkeit in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird er vom Rat der Stadt Hennef (Sieg) beschlossen und über die stadteigenen Kanäle veröffentlicht. 

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Informationen zum Thema Fluglärm in Hennef finden Sie auf der Webseite des Umweltamts der Stadt Hennef.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 

[1] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung

Verkehrs,-und Fluglärm Frankfurterstr., Warth Siedlung

Ort 53773 Hennef(Sieg), Frankfurter Straße

Als Anlieger der Frankfurterstr. ,Bereich Hennef Warth( vor Einmündung der Hönscheidstr.) haben wir es mit zwei Arten von Lärmbelästigung zu tun. 1. Fluglärm Die Flugroute führt unmittelbar über unsere Wohnhäuser, wobei die Flugzeuge im Landeanflug niedrig fliegen. An mehreren Tagen und Nächten in der Woche fliegt alle 2- 3 Minuten eine Maschine über unsere Wohnhäuser. Besonders laut sind die Frachtflugzeuge. Schlafen bei offenem Fenster ist nicht möglich. 2.Verkehrslärm Die Frankfurterstr. in der Warth führt durch reines Wohngebiet. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h wird von den meisten Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Es wäre daher sinnvoll, die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Dies hätte neben einer spürbaren Lärmreduzierung auch ein Mehr an Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer zur Folge. Auf Grund der angrenzenden Schulen ( Gesamt,- Gemeinschafts,- und Grundschule) ist die Frankfurterst. Ein stark frequentierten Schulweg. Aufgefallen ist, dass das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren ,trotz Umgehungsstraße BAB 560, deutlich zugenommen hat. Dies trifft insbesondere auch auf den LKW - und Motorradverkehr zu, was zu einer zusätzlichen, enormen Lärmbelästigung beiträgt.

Kategorie Standardmeldung

Nächtlicher Fluglärm

Ort 53773 Hennef(Sieg), Am Frohnhof

Seit Jahren leidet man in Söven insbesondere unter dem ständig zunehmenden nächtlichen Fluglärm. Ein- und Durchschlafen wird dadurch erheblich gestört und Ruhephasen minimiert.

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Fluglärm über Heisterschoß

Ort 53773 Hennef(Sieg), Buchenbitze

Seit 1995 leben wir im Prinzip sehr gerne in Heisterschoß. Jedoch bereits wenige Wochen nach dem Einzug war unsere Freude erheblich getrübt. Mit nächtlichem Fluglärm in dieser Dimension haben wir nicht gerechnet, heute wissen wir es besser! Besonders der nächtliche Frachtflug ist eine erhebliche gesundheitliche Belastung für die betroffenen Bürger*innen. Die Bündelung der Abflugrouten hat die Belastung über den Orten Heisterschoß, Happerschoß und Bröhl sowie in den umliegenden Gemeinden nachhaltig verschlechtert. Die Verlängerung der in Europa einzigartigen uneingeschränkten Genehmigung des Nachtfluges am Flughafen Köln Bonn, wurde bisher durch jede Landesregierung in NRW nicht in Frage gestellt oder gar verhindert. Gesundheitliche, soziale und ökologische Aspekte blieben bisher bei der Entscheidung für einen nächtlichen Flugverkehr unberücksichtigt. Die Bürger*innen in den betroffenen Orten sind durch den Flugverkehr täglich erheblich belastet und kommen auch in der Nacht nicht zur Ruhe. Die besonders schweren und lauten Frachtflieger werden vorwiegend in der Nacht eingesetzt und verursachen zu einem erheblichen Teil die Lärmbelastung. Große internationale Flughäfen (z.B. Frankfurt) mussten im Interesse der Menschen den nächtlichen Flugbetrieb einschränken. Nachweislich hat der Flugverkehr am Flughafen Köln Bonn deutlich zugenommen, die Belastung der Menschen durch den damit verbundenen Fluglärm am Tag und in der Nacht leider auch.

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Starker Fluglärm und unzureichender Lärmschutz vor Umgehungsautobahn

Ort 53773 Hennef(Sieg), Helenenstraße

# Zu Fluglärm am Abend: Entspannter Aufenthalt im Freien nicht möglich, Gespräche müssen unterbrochen werden. Nachts: Schlafen nur bei geschlossenen Fenstern (mit mind. Doppelglas) möglich. # Zu Grundlärmpegel durch Autobahn: Wechselndes Grundrauschen (je nach Wetterlage), unterbrochen durch Beschleunigungslärm PS-starker Verbrennerfahrzeuge (=> unzureichende Schalldämpfung durch Sportauspuff)

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Fluglärm: Heisterschoß und andere Ortschaften liegen in einer Fluglärm-Nacht-Schutzzone = Lärmminderungszone

Ort 53773 Hennef(Sieg), Zur Hustert
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Lärmminderungszone wird in anderen Regelwerken anstatt Nachtschutzzone genannt. Das heißt nicht, dass in diesen Lärmminderungszonen weniger Fluglärm herrscht, sondern diese Lärmminderungszonen liegen in den gebündelten Flugkorridoren und mindern den Fluglärm der Gebiete außerhalb dieser Zone. Wir werden geopfert, damit die Anderen Ruhe haben! Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Nach dem Grundgesetz ist jeder gleichzustellen und nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch gleich zu behandeln! In den Fluglärm-Nacht-Schutzzonen darf nur mit passivem Schallschutz der Gebäude gebaut werden. Bild der Lärmschutzzone im beigefügten Bild Karte 3. Die angegebenen LpAeq,Nacht > 55 dB(A) Isolinie NAT mit 6 oder mehr Fluglärmereignissen mit einem LpAmax ≥ 57 dB(A) innen sind Durchschnittswerte und nicht die vielen hohen Einzelwerte der Lärmereignisse. Weitere Kartennummern im Internet. Ein Beispiel Lärmereignisse 02.10.2023 Happerschoß-Messstelle des DFLD (Deutscher Fluglärmdienst e.V.) Hier der Link: http://www.dfld.de/Mess/Messwerte.php?R=003&S=014&D=02.10.2023 Die dBA-Werte links sind absolute Werte der Lärmspitzen, die wir hören. Die oben angegebenen Leq-Werte sind messtechnische Durchschnittswerte, die in Statistiken eingehen. Diese sind immer relativ niedrig und geben nur bei Betrachtung aller Lärmereignisse das Lärmbild wider und verharmlosen die Betrachtung. Der seit Jahrzehnten bestehende Fluglärm in Heisterschoß ist unerträglich. Der Fluglärm macht krank durch Schlafentzug/ macht die Lebensqualität zugrunde / der Fluglärm macht ein normales Leben zunichte / der Fluglärm reduziert die Grundstückspreise. Hätten wir das alles im Voraus gewusst, hätten wir in Heisterschoß niemals gebaut!!!

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Fluglärm

Ort 53773 Hennef(Sieg), Humperdinckstraße

Ich würde mir wünschen, den Menschen und der Umwelt zuliebe, dass es ein Nachtflugverbot geben würde. Seit über 40 Jahren wohne ich in Hennef und ich bin nicht lärmempfindlich. Aber besonders in den Sommermonaten ist es oft extrem. Ich schaue dann auf die App "Flugradar 24" und überlege, wann es sinnvoll ist, schlafen zu gehen. (Klappt leider auch nicht immer) 😉

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laute Motoren / städtische Sitzbänke

Ort 53773 Hennef(Sieg), Uckerather Straße

Der nächtliche Fluglärm ist lauter geworden. Dazu der Lärm von PS starken Autos und besonders Motorräder auf der B8, die besonders Abends und am Wochenende ihre Hobbyfahrten mit aufheulendem/knallendem Motorlärm veranstalten. Jedem sein Hobby, aber bitte ohne Lärmbelästigung vieler anderer Menschen. Ebenso einzelne Hobbyflieger mit Motor, die Abends über die Gärten fliegen und wie ein notorischer Rasenmäher lange zu hören sind. Städtische Sitzbänke, die zu 80 % abends und nachts genutzt werden und dann zu 70% von Autos, Roller oder Motorräder angefahren werden. Dazu gestellte Mülleimer fördern den Lärm und das Müllvolumen nur noch. Es entstehen durch die Sitzbänke folgende nächtliche Ruhestörungen: Reden, lachen, streiten, lieben, telefonieren, Musik hören, Shisha rauchen, Treff mit Bierkasten, prügeln, Motoren/Fahr/Autotürengeräusche, Dosen und Flaschen usw. die in den Mülleimer schleppern und morgens/nachts von Pfandsammlern wieder herausgefischt werden. Manchmal sind es nur 10 Minuten Lärm, aber man wurde geweckt und findet oft nicht mehr in den Schlaf. Ein Abwälzen, man solle die Polizei /Ordnungsamt anrufen, ist zeitlich gesehen nicht hilfreich. In einer Region, die von Flug-und Verkehrslärm und Einbrüchen stark belastet ist, sollten keine Sitzbänke/Mülleimer in Anwohnernähe aufgestellt werden, oder zumindest mit einer Nutzungsbeschränkung (Schild als Lösungsversuch) versehen werden.

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm in Hennef-Geistingen

Ort 53773 Hennef(Sieg), Bonner Straße

Der spätabendliche (Frachtflieger um ca. 21:30-22:00 Uhr) und auch der nächtliche Fluglärm ist zeitweise kaum auszuhalten. Die sehr tiefen und veralteten Frachtmaschinen starten zeitweise genau über unser Haus und sind dann extrem störend! Nachts lassen oft besonders landende Flugzeuge, die im 5 Minutentakt reinkommen, einen ruhigen Schlaf nicht zu. Häufig ist es der Fall, dass man dadurch so gegen 4 Uhr aufwacht und die Nacht dann zu Ende ist! Wir denken, dass man sich noch stärker für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/ Bonn einsetzen sollte. Weiterhin sollte man die Beteiligung des Flughafens an baulichen Veränderungen, die dem Lärmschutz dienen und einen ruhigeren Schlaf ermöglichen, einfordern und diese Mittel allen betroffenen Menschen in Hennef zugänglich machen!! Wir denken hier an neue Fenster und Lüftungssysteme für Schlafbereiche bzw. weitere Maßnahmen die helfen den Fluglärm im Haus zu reduzieren.

Kategorie Standardmeldung

Lärmmeldung

Ort 53773 Hennef (Sieg), Rainer-C.-Horstmann-Weg

Die Lärmbelästigung durch startende und ankommende Flugzeuge zum Flughafen Köln-Bonn ist in Hennef-Stoßdorf inzwischen an den sehr vielen Tagen, an denen die Route über Stoßdorf führt, kaum zu ertragen, vor allem nachts.

Kategorie Standardmeldung

L333 Greuelsiefen

Ort 53773 Hennef(Sieg), Siegtalstraße

Die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr beeinträchtigen das Leben im Bereich der L333. Leere Mülltonen werden von durchfahrenden LKW mitgerissen und die Versorgungsleitungen vibrieren bis zum Hausanschluss. Die Fußgängerampel wird ebenfalls gerne auch bei ROT überfahren. Die ständige Raserei krönt das alles noch.

Kontaktperson

Umweltamt der Stadt Hennef (Sieg)

Hr. Maximilian Lörch

Frankfurter Str. 97, Raum 2.41

Tel.: 02242/888-304

E-Mail: maximilian.loerch@hennef.de 

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz Hauptportal), gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Hennef (Sieg).

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