Mängelmelder Stadt Hennef Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hennef

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© LAND NRW, Copernicus Sentinel-2 Daten (2022) © LANUV NRW, Straßen.NRW, Umweltamt Hennef (Sieg)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht ebenfalls für die Stadt Hennef (Sieg), da die durchgeführte Lärmkartierung eine Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausweist.

Nicht in diesem Rahmen untersucht werden Nachbarschaftslärm (z.B. private Feste, Musik, etc.), Lärm ausgehend von Sportanlagen sowie Lärm am Arbeitsplatz.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Informationen & Beteiligungsmöglichkeiten bzgl. der Haupeisenbahnstrecken des Bundes im Hennefer Stadtgebiet finden Sie hier: laermaktionsplanung-schiene.de  

Geräusche und Lärm werden individuell wahrgenommen. Während eine Person einen bestimmten Lautstärkepegel angenehm wahrnimmt, kann dieselbe Lautstärke von jemand anderem als unangenehm aufgefasst werden. Lautstärke, das heißt die Stärke der Schallwellen die von einem Geräusch ausgehen, werden in Dezibel (dB) angegeben. Menschen können Geräusche ab 1 dB wahrnehmen. Obwohl das Lautstärkeempfinden wie oben beschrieben sehr individuell ist, wird die Lärmwahrnehmung weitläufig wie folgt dargestellt: 50 dB werden als noch angenehm wahrgenommen; ab 100 dB wird die Lautstärke unangenehm; bei 120 dB wird der Lärmpegel als schmerzhaft aufgefasst. Hierbei gilt zu beachten, dass 100 dB nicht doppelt so laut sind wie 50 dB. Da die Dezibel-Skala logarithmisch aufgebaut ist, steigt sie immer steiler an. Daher entsprechen 60 dB bereits der doppelten Lautstärke von 50 dB. Übermäßiger Lärm kann nicht nur die Konzentration und das Wohlbefinden stören, sondern sich auch negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Dem will die Lärmaktionsplanung entgegenwirken.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Hennef (Sieg) bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende, erste Phase ist die vom LANUV NRW [1] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Hennef (Sieg) hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft und aktualisiert wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen oder Großflughäfen ) Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
  6. Bitte beachten Sie, dass nur eine Meldung im Hennefer Stadtgebiet (grüne Umrandung) möglich ist.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben und Anregungen werden gesichtet, ausgewertet und auf Umsetzbarkeit geprüft. Im weiteren Verfahren können umsetzbare Beteiligungen bei der Überprüfung & Aktualisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.

Nach Fertigstellung der Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung der 4. Runde findet eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Auch die Eingaben aus dieser Beteiligungsphase werden bei Umsetzbarkeit in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird er vom Rat der Stadt Hennef (Sieg) beschlossen und über die stadteigenen Kanäle veröffentlicht. 

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Informationen zum Thema Fluglärm in Hennef finden Sie auf der Webseite des Umweltamts der Stadt Hennef.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 

[1] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm

Ort 53773 Hennef(Sieg), Zum Scherbusch

Ich kann mich den bisher zum Thema Fluglärm gemachten Meldungen nur anschließen. Auch in Hennef Bierth ist der Fluglärm inzwischen auf ein unerträgliches Maß angestiegen. Ein normales Gespräch auf der Terrasse ist je nach Witterung und Flugroute beim Überflug der an manchen Tagen phasenweise im Drei-Minutentakt auftauchenden Maschinen zu den Stoßzeiten nicht möglich und an erholsamen Nachtschlaf ist an etlichen Tagen selbst bei geschlossenem Fenster längst nicht mehr zu denken, da es ab 22:00Uhr oft erst richtig laut wird. Genaue Einzelheiten entnehmen Sie bitte auch den Berichten der Lärmschutzgemeinschaft. Der Schutz der Bevölkerung muss endlich über sämtliche wirtschaftlichen Interessen gestellt und die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die man möglicherweise damals noch nicht hatte, nicht mehr länger ignoriert werden. Das Recht auf Unversehrtheit ist ein Menschenrecht!

Kategorie Standardmeldung

Fluglärmbelastung

Ort 53773 Hennef(Sieg), Holzgasse

Sei nunmehr 24 Jahren sind vom Flughafen Köln Bonn und unseren politischen Vertretern trotz aller Hilferufe der vom Fluglärm Betroffenen , keine aktiven und kreativen Aktivitäten bezüglich einer Verbesserung der gravierend vernichtenden Lebensqualität und Gesundheit durch die Fluglärmbelastung zu erkennen. Es ist nicht verständlich, dass auf irgendwelche Ergebnisse aus Forschung & Entwicklung emissionsarmer Antriebe gewartet wird , anstelle ein Nachtflugverbot zum Schutz der Flughafenanrainer durchzusetzen. Letzteres erfährt eher eine Verlängerung als dessen Abschaffung. Fluglärm ist nicht durch technische Verbesserungungen am Flugzeug unter die Erträglichkeitsgrenze der Menschen zu bringen , wenn nicht entschiedene andere Maßnahmen hinzukommen. Alleine die ständig zunehmende Anzahl der Überflüge mit enormen Lärmspitzen liegen im gesundheitlichen Gefahrensbereich. Von der vom Verkehrsministerium propagierten signifikanten Lärmreduzierung kann keine Rede sein. Hier donnern weiterhin im Tieflug noch Maschinen des Typs MD 11 von UPS mit Lärmpegeln über 80 dB (A) über den Ort. Der Lärm trifft uns überraschend zu jeder Tages - u. Nachtzeit, es gibt keine schützenden Schallwände wie beim Straßen - oder Schienenverkehr. Auch mit allen Schallisolierungen , zugestopften Ohren wird der Schlaf der Flughafenanrainer permanent fragmentiert bis hin zum Schlafentzug , weil ein erneutes Einschlafen dann durch die Vielzahl der Überflüge im Minutentakt verhindert wird. Schlafentzug ist Folter! Unsere Lebensqualität und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit werden kaltherzig missachtet. Es herrscht ein lärmvolles Trauerspiel mit Gesundheitsgefährdung. Ein angemessenes Wohnbedürfnis bedeutet allerdings nicht nur das Grundbedürfnis des ungestörten Schlafes, sondern auch dass Balkone , Terrassen, Gärten , Freizeitplätze und Spielplätze angemessen genutzt werden können. Man kann wegsehen, aber nicht weghören . Das Ohr ist immer aufnahmebereit. Auch Personen , die sich subjektiv durch Fluglärm nicht belastet fühlen , leiden darum genauso an nicht gewöhnungsfähige unspezifische Stressreaktionen u. lärmbedingten Erkrankungen. Fluglärm ist gesundheitsgefährdend, eine langfristige Einwirkung dieses Lärms begünstigt kardiovaskuläre und psychomentale Erkrankungen , Schlafstörungen, Bluthochdruck sowie Beeinträchtigungen des Immunsystems. Die Bündelung der Flugrouten und damit die immense Fluglärmbelastung auf eine Bevölkerungsminderheit zum Schutz der Bevölkerungsmehrheit ist nicht nur sozial ungerecht , sondern stellt eine gravierende Gesundheits - u. Körperverletzung dar. Stoppt diesen Wahn , der Staat ist per Verfassung dazu verpflichtet , seine Bürger vor der Verletzung ihrer Grundrechte zu schützen.

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm, insbesondere Nachts

Ort 53773 Hennef(Sieg), Wehrstraße

Der nächtliche Fluglärm ist in Hennef Zentrum-Geistingen unerträglich. Selbst im frisch sanierten Haus mit dreifach verglasten Fenstern ist die Nachtruhe erheblich gestört. Völlig inakzeptabel ist es, dass gerade in den Nachtstunden ab Mitternacht besonders viele und besonders laute Frachtmaschinen über unsere Köpfe donnern. Wir brauchen ein Nachtflugverbot, wie es bei fast allen anderen großen Deutschen Flughäfen längst Realität ist. Warum können das andere Regionen und unsere Poltik versagt hier seit Jahrzehnten?

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm in Heisterschoß

Ort 53773 Hennef (Sieg), Buchenbitze

Hier in Heisterschoß sind wir tags wie nachts einem inzwischen unerträglichem Fluglärm ausgesetzt. An Nachtruhe ist nicht zu denken, wenn die Flugzeuge zum Teil im Minutentakt über die Häuser fliegen. Gesundheitliche Beschwerden sind bereits eingetreten.

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm Heisterschoss

Ort 53773 Hennef(Sieg), Teichstraße

Nervtötender Fluglärm rund um die Uhr vor allem nachts. Beeinträchtigt das Schlafen......

Kategorie Standardmeldung

Unerträglicher Fluglärm Tag und Nacht in Hennef Heisterschoß

Ort 53773 Hennef(Sieg), Steinkaulerweg

Der Fluglärm in Heisterschoß ist unerträglich, egal ob tagsüber oder nachts. Schlafen bei geöffneten Fenster ist unmöglich. Insbesondere die alten Frachtmaschinen in den frühen Morgenstunden lassen einen jede Nacht aufschrecken, weil es sich so anfühlt, als würden die Maschinen direkt durch das Schlafzimmer fliegen. Auch tagsüber ist der Fluglärm teilweise so laut, dass die Kollegen/innen in der Telefonkonferenz scherzhaft fragen, ob ich auf einem Flughafen wohne (bei geschlossenem Fenster). Gerade wenn die Flugzeuge wie auf einer Perlenschnur aufgereiht im Sekundentakt über die Häuser fliegen, ist es extrem störend. Insbesondere die nächtlichen Schlafstörungen sind aus meiner Sicht langfristig gesundheitsschädlich, da man durch die ständige Lärmbelästigung immer wieder geweckt wird und so nie durchschlafen kann, An erholsamen Schlaf ist nicht zu denken, auch bei geschlossenem Fenster nicht.

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm Heisterschoss

Ort 53773 Hennef (Sieg), Limersbach

Der Fluglärm (vor allem nachts) ist hier unerträglich.

Kategorie Standardmeldung

Meldung zu Fluglärm Tag und Nacht in Hennef-Heisterschoß

Ort 53773 Hennef(Sieg), Am Schumachersgarten
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Heisterschoß ist einem nicht zu ertragenden Fluglärm Tag und Nacht ausgesetzt. Wir wohnen unter der am stärksten genutzten Startroute der Bahn 14 L (Startrouten COL = COLA Richtung Osten und DOM = WYP nach Norden abdrehend). Der Fluglärm malträtiert uns sehr oft 24 Stunden tags und nachts. Klingt nach Übertreibung? Ist es allerdings nicht, denn es gibt vielfach mehrere Wochen hintereinander, an denen Tag und Nacht durchgehend Fluglärm herrscht, weil der Wind ca. 80% im Jahr aus Süden kommt und diese Windrichtung die Startrichtung über uns bestimmt. Insbesondere die alten und lauten Frachtmaschinen starten in der Regel ab 02:30 Uhr im 2-Minutentakt! Schlafen nicht möglich. Derzeit werden wir als „Wenige“ absichtlich stark belastet (Routenbündelung und Nachtflug), um andere zu entlasten. Wir halten unfreiwillig und ungefragt den Kopf für andere hin. Im Fachjargon bezeichnet man die Routenbündelung über Heisterschoß als „Lärmminderungszone“ (d. h. wir bekommen den Lärm absichtlich konzentriert verabreicht, um in anderen Gebieten den Lärm zu mindern) oder auch Nachtschutzzone, allgemein sind diese Zonen als Lärmminderungszonen ausgewiesen. Die Routenbündelung wird in Anlehnung an Regelwerke, in denen Umwelt-Belastungen konzentriert anstatt breit verteilt zu werden, angelehnt. In den Statistiken wird immer nur vom mittleren Schallpegel 50 dBA ausgegangen. Dieser Wert ist keine belastbare Messgröße für das Lärmempfinden und die Anzahl der Starts. Die vielen Spitzenwerte von 70 dBA in ihrer Dichte (oft alle 3-4 Minuten oder auch weniger) werden in der Aussage des mittleren Schallpegels nicht widergegeben. Unter diesen leiden die Menschen mit Vor- und Nachschall zusätzlich. Bei meist vorhandenem Wind um Süd, Süd-Ost (ca. 80% im Jahr) werden wir in Heisterschoß mit permanenten Startüberflügen konfrontiert. Zum Teil einzelne Monate mit 87%- Anteil aller Überflüge. Allesamt laute Starts. Durch die Höhenlage von 210 m der Ortschaft Heisterschoß entsteht netto eine geringere Überflughöhe von teilweise 500 m als in den Aufzeichnungen „Höhe über NN“ ausgewiesen. Durch den Bogenflug vor dem Talsperrenüberflug in Richtung Osten wird das Steigvermögen der Maschinen reduziert, was zusätzlichen Lärm verursacht. Die Nachtruhe ist nicht mehr gegeben, die Nacht wird zur Tortur. Tags macht der Fluglärm den Aufenthalt draußen unerträglich. Beispiel: 04:00 – 06:00 Uhr 27 Überflüge. So geht das in der Nacht zu anderen Uhrzeiten weiter. Beispiel am 18.10.2019 von 0 bis 24:00 Uhr = ca. 193 Überflüge !!!! Hierzu die Grafik (Lärmereignisse vom 18.10.2019 der Überflüge im Anhang. Nachtflug und Fehlinterpretation für Nachtflug als einziges Übel, der Tagfluglärm wird vielfach gar nicht als relevant angesehen. Der Tag-Fluglärm zerstört die Wohnqualität von Heisterschoß vollständig. Der gesamte Nachtflug gehört verboten, die Belastung der Bevölkerung ist menschenverachtend: Der Flughafen hat eine weit zurückliegende Genehmigung 7/24, soll heißen 7 Tage der Woche darf 24 Stunden geflogen werden. Z.Zt. der Genehmigung war ein Bruchteil des heutigen Flugbetriebs. Diese Genehmigung muss der Verkehrsminister den heutigen Bedingungen anpassen (Deckelung der Überflugzahlen unter medizinisch vertretbarern Überflugzahlen und Ausschluss von den lauten Maschinen). Seit der Einführung des Ness-Verfahrens 1999 und der damit neuen „Sortierung“ und "besserer" Routenführung hat sich viel verändert: Die Bevölkerungsdichte in Heisterschoß und Happerschoß ist seit 1999 um einige hundert Einwohner gestiegen. Die Vorgabe in den Regelwerken lautet, dass über schwach besiedelte Gebiete gestartet werden muss. Heisterschoß ist nicht mehr schwach besiedelt, sondern stark. 2019 hatten wir über Heisterschoß 46,7 % = 23.584 Überflüge tags und 37,7 % = 7.849 nachts, Mehr als alle anderen. Nach 23 Jahre müssen die alten Vorgaben reformiert werden. In 11/2019 erhielten wir von 476 Einwohnern in Heisterschoß (Bürgerinitiative) Rückmeldungen, die unter Fluglärm leiden.

Kategorie Standardmeldung

Fluglärm ab 23.45

Ort 53773 Hennef(Sieg), Auf dem Blocksberg

Auf dem Blocksberg ist der Fluglärm selbst im Winter bei geschlossenen Fenstern teils so schlimm, dass unsere Kinder davon wach werden.

Kategorie Standardmeldung

Nächtlicher Fluglärm in Hennef-Geisbach

Ort 53773 Hennef(Sieg), Am Bödinger Hof

Der nächtliche Fluglärm über Hennef, verursacht durch Frachtmaschinen ist besonders in der Nachtruhezeit zwischen 22:30 Uhr und 5:00 Uhr teilweise unerträglich. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet von Hennef muss dringend ein Nachtflugverbot her. Alle Anwohner leiden extrem unter dieser ständigen Lärmbelästigung. Pro Nachtflugverbot zumindest in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr! An sämtlichen anderen Flughäfen wie Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München usw. funktioniert es auch!

Kontaktperson

Umweltamt der Stadt Hennef (Sieg)

Hr. Maximilian Lörch

Frankfurter Str. 97, Raum 2.41

Tel.: 02242/888-304

E-Mail: maximilian.loerch@hennef.de 

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz Hauptportal), gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Hennef (Sieg).

Informationen

Übersicht

Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.11.2023 bis 20.12.2023
  • Meldungen 50 Meldungen
  • Bewertungen 291 Bewertungen
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