Mängelmelder Stadt Hennef Verkehr und Mobilität

2. Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hennef

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2024 bis 01.03.2024
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© LAND NRW, Copernicus Sentinel-2 Daten (2022) © LANUV NRW, Straßen.NRW, Umweltamt Hennef (Sieg)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht ebenfalls für die Stadt Hennef (Sieg), da die durchgeführte Lärmkartierung eine Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausweist.

Nicht in diesem Rahmen untersucht werden Nachbarschaftslärm (z.B. private Feste, Musik, etc.), Lärm ausgehend von Sportanlagen sowie Lärm am Arbeitsplatz.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Informationen & Beteiligungsmöglichkeiten bzgl. der Haupeisenbahnstrecken des Bundes im Hennefer Stadtgebiet finden Sie hier: laermaktionsplanung-schiene.de  

Geräusche und Lärm werden individuell wahrgenommen. Während eine Person einen bestimmten Lautstärkepegel angenehm wahrnimmt, kann dieselbe Lautstärke von jemand anderem als unangenehm aufgefasst werden. Lautstärke, das heißt die Stärke der Schallwellen die von einem Geräusch ausgehen, werden in Dezibel (dB) angegeben. Menschen können Geräusche ab 1 dB wahrnehmen. Obwohl das Lautstärkeempfinden wie oben beschrieben sehr individuell ist, wird die Lärmwahrnehmung weitläufig wie folgt dargestellt: 50 dB werden als noch angenehm wahrgenommen; ab 100 dB wird die Lautstärke unangenehm; bei 120 dB wird der Lärmpegel als schmerzhaft aufgefasst. Hierbei gilt zu beachten, dass 100 dB nicht doppelt so laut sind wie 50 dB. Da die Dezibel-Skala logarithmisch aufgebaut ist, steigt sie immer steiler an. Daher entsprechen 60 dB bereits der doppelten Lautstärke von 50 dB. Übermäßiger Lärm kann nicht nur die Konzentration und das Wohlbefinden stören, sondern sich auch negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken. Dem will die Lärmaktionsplanung entgegenwirken.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Hennef (Sieg) bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende, zweite Phase ist die vom LANUV NRW [1] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link) sowie der aktualisierte Entwurf des Lärmkationsplans der Stadt Hennef.

Den aktualisierten Entwurf können Sie im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wenn Sie eine Anregung oder einen Hinweis zur aktuellen Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans haben, freuen wir uns über eine Email an: umweltamt@hennef.de, oder eine Zuschrift an das Umweltamt der Stadt Hennef, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Ihre Hinweise und Anregungen zu den Lärmkarten bzw. zu konkreten Lärmproblemen vor Ort können Sie wie folgt abgeben:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen oder Großflughäfen). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
  6. Bitte beachten Sie, dass nur eine Meldung im Hennefer Stadtgebiet (grüne Umrandung) möglich ist.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben und Anregungen werden gesichtet, ausgewertet und auf Umsetzbarkeit geprüft. Im weiteren Verfahren können umsetzbare Beteiligungen bei der Überprüfung & Aktualisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.

Nach Fertigstellung der Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung der 4. Runde findet eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Auch die Eingaben aus dieser Beteiligungsphase werden bei Umsetzbarkeit in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird er vom Rat der Stadt Hennef (Sieg) beschlossen und über die stadteigenen Kanäle veröffentlicht. 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Informationen zum Thema Fluglärm in Hennef finden Sie auf der Webseite des Umweltamts der Stadt Hennef.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Umweltamt der Stadt Hennef (Sieg)

Hr. Maximilian Lörch

Frankfurter Str. 97, Raum 2.41

Tel.: 02242/888-304

E-Mail: maximilian.loerch@hennef.de 

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz Hauptportal), gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Hennef (Sieg).

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