Flächennutzungsplan Gemeinde Issum Öffentliche Auslegung

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 29.08.2024
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr

hier: Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Issum hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2021 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr beschlossen. Gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Issum die Angelegenheiten, die seiner Beschlussfassung unterliegen, bis zum 30.06.2021 an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Daher entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über diese Angelegenheit.

In der Sitzung am 04.06.2024 hatte der Rat der Gemeinde Issum entschieden, die 11. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch offenzulegen.

Das Plangebiet befindet sich in nordöstlicher Ortslage von Sevelen und besteht aus drei Teilbereichen, die aktuell als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind.

Durch die Flächennutzungsplanänderung wird der Teilbereich nördlich der Straße An der Landwehr als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt und bleibt in der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft erhalten.

Der Teilbereich südlich der Straße An der Landwehr wird in Wohnbaufläche umgewandelt. Zur Realisierung des Wohngebietes findet parallel die Bebauungsplanänderung statt.

Der Teilbereich südwestlich des geplanten Wohngebietes dient der Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Altentagesstätte/Altenheim/Altenwohnungen“.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.12.1997 (BGBl. I S. 2902) unter Berücksichtigung der Änderung durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108) in der zurzeit jeweils geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass der Planentwurf mit Begründung und Anlagen hierzu in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024 bei der Gemeindeverwaltung Issum, Herrlichkeit 7 - 9, Zimmer 111, an den Tagen montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Zur Beteiligung und zum Abruf von zugehörigen Dokumenten kann auch das Beteiligungsportal der Gemeinde Issum genutzt werden. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/issum/beteiligung/themen

Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Zu dieser amtlichen Bekanntmachung gehören eine verkleinerte Darstellung der Flächennutzungsplanänderung sowie ein Übersichtsplan.

Issum, 10.07.2024

Der Bürgermeister

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Kontaktperson

eMail: daniel.burghardt@issum.de
Internet: www.issum.de
Tel.: 0 28 35 / 10-54
Fax: 0 28 35 / 1099-54

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