Flächennutzungsplan Gemeinde Issum Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum - Gewerbegebiets Am Schakweiler

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.09.2024 bis 20.10.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum – Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler –

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB sowie der

        Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans – Gewerbegebiet Am Schankweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum – Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler – wurde durch den Rat der Gemeinde Issum am 04.06.2024 gefasst.

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 –GV.NRW 2023, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Issum vom 04.12.2018 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum – Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler – vom 04.06.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt,

  1. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt

    und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,

    die den Mangel ergibt.

Der räumliche Geltungsbereich (auch Plangebiet) der 13. Flächennutzungsplanänderung, befindet sich im Westen des Ortsteils Issum. Entsprechend schließt der Geltungsbereich im Westen an das bestehende Gewerbegebiet Am Schankweiler an, welches über die Kevelaerer Straße (L 362) im Osten und die Gelderner Straße (Gemeindestraße) im Norden erschlossen wird. Zusätzlich werden Flächen nördlich der Gelderner Straße/westlich der Kevelaerer Straße in den Geltungsbereich einbezogen.

Die Gemeinde Issum verfügt über keine frei vermarktbaren Gewerbeflächen im Gemeindegebiet mehr. Mit der 13. Flächennutzungsplanänderung, zu der parallel die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 26 Issum vollzogen wird, verfolgt somit das Ziel, vordringlich angebotsbezogen und zum Teil auch vorhabenbezogen eine Erweiterung des Gewerbegebiets zu planen, um der Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken im Gemeindegebiet gerecht zu werden.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird auf die vom Rat am 04.06.2024 beschlossene Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) hingewiesen, mit der den Bürgern allgemein Gelegenheit gegeben wird, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Der Flächennutzungsplanentwurf nebst Begründung und Gutachten liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 29.09.2024 bei der Gemeindeverwaltung Issum, Herrlichkeit 7-9, Zimmer 111, an den Tagen von montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Daniel Burghardt                    02835/1054                daniel.burghardt@issum.de

Während dieser Zeit können die vorgenannten Unterlagen ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Issum unter https://beteiligung.nrw.de/portal/issum/beteiligung/themen eingesehen werden. Anregungen können auch direkt über das Portal abgegeben werden.

Anregungen können ansonsten während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Zu dieser amtlichen Bekanntmachung gehören ein Übersichtsplan sowie eine verkleinerte Darstellung des Bebauungsplanentwurfes, die nachstehend abgedruckt sind.

Issum, 07.08.2024

Der Bürgermeister

Brüx

Kontaktperson

eMail: daniel.burghardt@issum.de
Internet: www.issum.de
Tel.: 0 28 35 / 10-54
Fax: 0 28 35 / 1099-5

Datenschutzerklärung

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Plandarstellung
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Natura 2000 Vorstudie

Informationen

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