Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Jülich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. A 61 "Jan-von-Werth-Straße II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 27.01.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 61 „Jan-von-Werth-Straße II“ soll die Bebaubarkeit des Plangebietes ermöglicht und eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

Mit der Entwicklung von Wohnbauflächen soll die anhaltende Nachfrage nach Bauflächen und Wohnraum innerhalb der Jülicher Innenstadt unterstützt werden.

Durch die Investitionsbereitschaft eines Vorhabenträgers besteht die Möglichkeit, die seit Jahrzehnten brachliegende und nicht genutzte innerstädtische Fläche der ehemaligen Ziegelei zu einem hochwertigen Baugebiet zu entwickeln, die mit dem ersten Bauabschnitt im Norden (Bebauungsplan Nr. A 23 „Wohnpark Jan-van-Werth-Straße“) bereits ihren Anfang genommen hat und nun fortgeführt werden soll. Die städtebauliche Entwicklung dient der Aufwertung des Jülicher Nordostens und der Stärkung als Wohnstandort. Durch die Wiedernutzbarmachung einer ehemals bebauten Fläche entspricht die Entwicklung dem Ziel des Landes NRW und der Stadt Jülich, die Innenentwicklung der Stadt zu forcieren.

Kontaktperson

Frau Julia Schüller
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: jschueller@juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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