Bebauungsplan Stadt Jülich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr.79 "Königskamp II", 9. Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 19.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Ein Gewerbebetrieb, der bereits im Gewerbegebiet Königskamp II angesiedelt ist, plant seine Betriebsfläche zu erweitern. Es handelt sich um einen Hersteller und Installateur von schlüsselfertigen Bowlinganlagen. Da die unmittelbar umliegenden Gewerbeflächen bereits in Anspruch genommen sind, ist für eine Expansion die Inanspruchnahme des angrenzenden Grundstücks erforderlich. Zwei neue Hallen sollen der Lagerung und Montage dienen.

Da der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“ hier eine Grünfläche festsetzt, ist das Vorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplans möglich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Gewerbeflächen durch Änderung des Bebauungsplans 79 „Königskamp II“. Das Plangebiet umfasst den bereits bestehenden Gewerbebetrieb und die angrenzende, zur Erweiterung vorgesehene Fläche. Diese ist im ursprünglichen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt und soll durch das vorliegende Bauleitplanverfahren als „Gewerbegebiet“ gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Kontaktperson

Frau Annika Jansen-Venrath
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: ajansen-venrath@juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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