Bebauungsplan Stadt Jülich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. A 51 "Lindenallee III"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.11.2024 bis 06.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ursprünglich verlief durch das Plangebiet die tektonische Störzone ‚Jülich D‘, die nicht bebaut werden durfte und deshalb im Bebauungsplan Nr. 55 als öffentliche Grünfläche festgesetzt wurde. Aufgrund von Veränderungen der Oberfläche ist diese tektonische Störung nach Auskunft der RWE Power AG nicht mehr aktiv und kann demnach bebaut werden. Daraus ergeben sich neue Planungsmöglichkeiten für das Plangebiet, weshalb der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 55 ‚Lindenallee‘ in diesem Bereich geändert werden soll.

Durch eine verbesserte Ausnutzung und Bebauung der Fläche soll im Gegensatz zum Ursprungsbebauungsplan mehr Wohnraum geschaffen werden, um die anhaltende Nachfrage nach Bauflächen und Wohnraum innerhalb der Stadt Jülich zu befriedigen.

Planungsziel ist die Entwicklung eines innerörtlichen Quartiers, das vornehmlich dem Wohnen dienen soll, im südlichen Teilbereich aber auch die Ansiedlung von Dienstleistung und nicht störendem Gewerbe ermöglichen soll. Das Quartier soll mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard und einer hohen Wohnqualität errichtet werden. Dabei sollen verschiedene Wohntypologien vorgesehen werden, wie Miet- und Eigentumswohnungen, freistehende Einfamilienhäuser und Tiny-Häuser.

Kontaktperson

Frau Annika Jansen-Venrath
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: ajansen-venrath@juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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