Umfrage Stadt Jülich Zukunft und Veränderung

Die Stadt Jülich informiert zur Bundestagswahl 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.12.2024 bis 16.02.2025
  • Teilnehmer 5 Teilnehmer
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Für die zu erwartende Neuwahl des 21. Deutschen Bundestag ist nach aktueller Presseberichterstattung der 23. Februar 2025 als Wahltag vorgesehen.

Für die Durchführung dieser Wahl werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Jülich ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.

Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung der Zukunft der Bundesrepublik Deutschland selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen!

Voraussetzung

Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Zu den Aufgaben gehört es

  • Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.
  • Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren.
  • Wahlergebnis festzustellen.

Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Stadt Jülich ein "Erfrischungsgeld".

Wenn Sie Interesse haben, am 23. Februar 2025 in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461/63 -375 / -348 / -376 oder per E-Mail wahlbuero@juelich.de. In Kürze wird unter www.juelich.de auch ein entsprechendes Anmeldeformular verfügbar sein.

Wir sagen Danke!

Das Wahlamt der Stadt Jülich bedankt sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern der Wahlvorstände, die durch ihren Einsatz die Durchführung der vergangenen Wahlen ermöglicht haben.

Daten zur Person

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 23.02.2007
  • Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Sie müssen seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 20
  • Diese Angabe ist freiwillig.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Diese Angabe ist freiwillig.

Haben Sie Erfahrung als Wahlhelfer/in?

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Diese Angabe ist freiwillig.
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Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontaktperson

wahlbuero@juelich.de


Herr Swen Großmann

Tel.: 02461/63-376

E-Mail: sgrossmann@juelich.de


Frau Tanja Oberst

Tel.: 02461/63-375

E-Mail: toberst@juelich.de

Teilnahmebedingungen

Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Datenschutzerklärung

Die erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der Durchführung der genannten Wahlen erhoben und an keine andere Stelle weitergeleitet. Nach den Wahlen werden sämtliche erhobenen Daten gelöscht, sofern Sie nicht einer Speicherung für zukünftige Wahlen zugestimmt haben. Auch zukünftig können Sie jederzeit einer Speicherung Ihrer Daten widersprechen.

Informationen

Übersicht
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