Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), den Aufstellungsbeschluss über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – sowie den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Camping- und Wochenendhausnutzung auf Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung (Gemarkung Wissel, Flur 6, Flurstücke 29, 31, 289, 290 und 341).
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Der Vorentwurf einschließlich Begründung zu der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – liegt im Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 303,
in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
öffentlich aus.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (02824 13‑129) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren.
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@kalkar.de oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt Kalkar unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/ abzugeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Online-Stellungnahme im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/k/1013249 abzugeben.
Die Planunterlagen können vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 unter folgenden Internetadressen:
http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/
oder
https://beteiligung.nrw.de/k/1013249
abgerufen werden.
Umweltinformationen:
Da die Planung darauf abzielt, den bestehenden Camping- und Wochenendhausplatz im Hinblick auf die Beseitigung von Brandschutzmängel neu zu strukturieren und geringfügig zu erweitern sind erhebliche Umwelteinwirkungen aufgrund der anthropogenen Vorprägung nicht zu erwarten. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen, welche durch die Straße „Fingerhutshof“ voneinander getrennt sind. Der Geltungsbereich liegt außerhalb des Landschaftsplanes, grenzt jedoch mit dem Wisseler See im Osten an einen geschützten Landschaftsbestandteil an. Im weiteren Verfahren sind sowohl ein Artenschutzgutachten, als auch ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, um etwaige Umwelteinwirkungen abschätzen zu können.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren, das heißt mit zwei Beteiligungsstufen sowie der Durchführung einer Umweltprüfung bzw. der Erstellung eines Umweltberichtes, durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung wird dazu genutzt, um Inhalt und Umfang des Umweltberichtes abzuschätzen und entsprechend fortzuschreiben.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 28.06.2021, werden die Aufstellung sowie frühzeitige Offenlegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – sowie die im Rahmen der Bekanntmachung erforderlichen Hinweise hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kalkar, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.
Hinweis auf Rechtsfolgen
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen während der oben angegebenen Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Kalkar, den 28.03.2025
Dr. Britta Schulz
Bürgermeisterin
Herr Marius Saegert
Fachdienst 2.1 - Planen, Bauen, Grünordnung Telefon: 02824 13 129