Bebauungsplan Stadt Kalkar Frühzeitige Beteiligung

12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 16.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), den Aufstellungsbeschluss über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – sowie den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Camping- und Wochenendhausnutzung auf Grundlage der Camping- und Wochenendplatzverordnung (Gemarkung Wissel, Flur 6, Flurstücke 29, 31, 289, 290 und 341).

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Der Vorentwurf einschließlich Begründung zu der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – liegt im Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 303,

in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

während der Dienststunden:

Montag bis Freitag          vormittags       von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montag                            nachmittags    von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag                     nachmittags    von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

öffentlich aus.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (02824 13‑129) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren.

Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@kalkar.de oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt Kalkar unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/ abzugeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Online-Stellungnahme im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/k/1013249 abzugeben.

Die Planunterlagen können vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 unter folgenden Internetadressen:

http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/

oder

https://beteiligung.nrw.de/k/1013249

abgerufen werden.

Umweltinformationen:

Da die Planung darauf abzielt, den bestehenden Camping- und Wochenendhausplatz im Hinblick auf die Beseitigung von Brandschutzmängel neu zu strukturieren und geringfügig zu erweitern sind erhebliche Umwelteinwirkungen aufgrund der anthropogenen Vorprägung nicht zu erwarten. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen, welche durch die Straße „Fingerhutshof“ voneinander getrennt sind. Der Geltungsbereich liegt außerhalb des Landschaftsplanes, grenzt jedoch mit dem Wisseler See im Osten an einen geschützten Landschaftsbestandteil an. Im weiteren Verfahren sind sowohl ein Artenschutzgutachten, als auch ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen, um etwaige Umwelteinwirkungen abschätzen zu können.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren, das heißt mit zwei Beteiligungsstufen sowie der Durchführung einer Umweltprüfung bzw. der Erstellung eines Umweltberichtes, durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung wird dazu genutzt, um Inhalt und Umfang des Umweltberichtes abzuschätzen und entsprechend fortzuschreiben.

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 28.06.2021, werden die Aufstellung sowie frühzeitige Offenlegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 – Wisseler See – sowie die im Rahmen der Bekanntmachung erforderlichen Hinweise hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kalkar, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.

Hinweis auf Rechtsfolgen

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen während der oben angegebenen Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kalkar, den 28.03.2025

Dr. Britta Schulz

Bürgermeisterin

Kontakt

Herr Marius Saegert

Fachdienst 2.1 - Planen, Bauen, Grünordnung
Telefon: 02824 13 129

Datenschutzerklärung

Informationen

nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r

(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, E-Mail)

Stadt Kalkar, vertreten durch die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz

Stadt Kalkar, Die Bürgermeisterin, Dr. Britta Schulz, Markt 20, 47546 Kalkar, Tel.: 02824 13-0, Fax 02824-13-234, E-Mail: info@kalkar.de, Internet: www.kalkar.de

Datenerhebende Stelle

(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, E-Mail)

Stadt Kalkar, Planen, Bauen, Umwelt Fachbereich 2, Fachdienst 2.1, Tel.: 02824 13-129, E-Mail: bauleitplanung@kalkar.de

Datenschutzbeauftragte/r

(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Kalkar c/o Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, Friedrich-Heinrich-Allee 130, 47475 Kamp-Lintfort, Tel.: 02842 9070-425, Fax: 02842 92732-425, E-Mail: datenschutz@krzn.de

Zweck/e der Datenverarbeitung

(Nennung der Hauptaufgaben)

Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 bzw. § 4 BauGB im Bauleitplanverfahren

Verarbeitung der aufgeführten Daten

Identifikationsdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Flurstücksnummer und Kontaktdaten) oder Korrespondenzdaten (z.B. Schriftverkehr)

Wesentliche Rechtsgrundlagen

(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Baugesetzbuch (BauGB); Art. 6 DS-GVO sowie § 3 DSG NRW

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

(im Regelfall)

Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadt Kalkar nur an die Dienststellen oder Behörden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, behördlichen oder gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen.

Die eingehenden Stellungnahmen werden i.d.R. in öffentlichen Sitzungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses und des Rates der Stadt Kalkar beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Personenbezogene Daten zu Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen werden gespeichert und in Beschlussvorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Kalkar anonymisiert aufgeführt.

Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Beteiligung am Bauleitplanverfahren gemäß § 3 BauGB ist freiwillig. Bei einer Beteiligung kann das Verfahren ohne Angabe von Name und Adresse nicht rechtskonform durchgeführt werden.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Im Bauleitplanverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Rechtsgrundlage hierfür sind u.a. die Artikel 15 bis 21 DSGVO und die Vorschriften des DSG NRW.

Zuständige Aufsichtsbehörde

(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon. E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel.: 0211 38424-0, Fax: 0211 38424-10,

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

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