Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan ROS 172

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.06.2023 bis 23.06.2023
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan ROS 172 Erweiterung eines Logistikbetriebes am Krummensteg
-  Einleitungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Ziel der Planung und Planerfordernis

Am Krummensteg betreiben die Lidl GmbH & Co. KG und die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG seit 2004 einen Logistikstandort mit angeschlossener Verwaltung. Im Jahr 2014 wurde der Betrieb erweitert. Die Firma Lidl plant nun eine neue Erweiterung ihres Logistikstandortes, um die Voraussetzungen für die langfristige Sicherung des Standortes und Erweiterung der betrieblichen Kapazitäten zu schaffen. Mit der Erweiterung ist nach den Angaben der Firma Lidl eine Erhöhung der Arbeitsplätze von derzeit 250 auf 350 geplant. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ROS 172 „Erweiterung eines Logistikbetriebes am Krummensteg“ und der 34. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Logistikbetriebe – Erweiterung“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des Projekts geschaffen werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im östlichen Stadtgebiet von Kamp-Lintfort, nordöstlich der Kernstadt auf der Fläche der ehemaligen Zeche Rossenray am Krummensteg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 761, 766, 767 und 772, Gemarkung Rossenray, Flur 4.

Stand des Verfahrens

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. September 2022 dem Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan stattgegeben. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren im entsprechenden Teilbereich zu ändern.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Mai 2023 beschlossen, die Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich darzulegen. Die 34. Flächennutzungsplanänderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 02.06.23 bis 23.06.23  zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 25.05.2023 im Amtsblatt Nr. 8/23 der Stadt Kamp-Lintfort.

 

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de. 

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan ROS 172 - Planentwurf
  • Bebauungsplan ROS 172 - Entwurf der Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzprüfung
  • Geo- und abfalltechnisches Gutachten
  • Schallgutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Abwägungsvorschlag aus der Behördenbeteiligung
  • Bekanntmachung

Informationen

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