Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

LIN 175 Kleine Heide - Wohnbebauung Bendsteg/Grünstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.06.2023 bis 23.06.2023
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ziel der Planung und Planerfordernis

Das Plangebiet umfasst das Grundstück der ehemaligen Berufsschule im Eckbereich der Straßen Bendsteg und Grünstraße und befindet sich ca. 900 m südlich der Kamp-Lintforter Innenstadt und rund 150 m westlich vom ehemaligen Zechengelände. Da für die frühere Nutzung kein Bedarf mehr besteht, wurden die baulichen Anlagen im Jahr 2022 zurückgebaut. Die Grundstückseigentümerin, die Immobilienentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kamp-Lintfort mbH (IWG), möchte die brachliegende Fläche einer neuen Nutzung zuführen. Der Standort soll zu einem Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnraumtypen entwickelt werden. Nach aktuellem Stand sind ca. 50 Wohneinheiten vorgesehen, rund ein Drittel hiervon öffentlich gefördert. Zur Realisierung der geplanten Neubebauung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Straße Bendsteg
  • im Osten durch die Flurstücke 1318, 1319
  • im Süden durch die Wiesenbereiche auf dem Flurstück 1393
  • im Westen durch die Grünstraße

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.

Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst und beschlossen, die Planunterlagen gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich darzulegen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 02.06. bis 23.06.2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Beteiligung erfolgte am 25.05.2023 im Amtsblatt Nr. 8/2023 der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontaktperson

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Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de. 

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

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