Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan LIN 144 Altsiedlung - Teilbereich West 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.09.2023 bis 02.10.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ziel der Planung und Planerfordernis

Die Altsiedlung zeichnet sich durch überwiegend Einfamilienhäuser in Form von Reihen- oder Doppelhäusern aus, welche häufig eine geringe Wohnfläche und Grundstücksgröße aufweisen. In Verbindung mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen steht auf den Grundstücken ein ebenso geringes Baufenster zur Verfügung, welches häufig durch Wohnhausanbauten voll ausgeschöpft wird. Die Ausnutzung des gesamten Baufensters bedingt, dass an das Wohnhaus anschließende, überdachten Terrasse nicht möglich sind. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Wohngrundstücke nicht selten über ein für allgemeine Wohngebiete übliches Maß hinaus versiegelt werden. Ursächlich dafür sind Terrassen sowie Stellflächen und sonstige bauliche Nebenanalgen.

Aufgrund der benannten städtebaulichen Situation soll der Bebauungsplan LIN 144 Altsiedlung Teilbereich West geändert werden. Es wird damit das Ziel verfolgt, der anhaltenden Versiegelung der Grundstücke entgegenzuwirken als auch den Anwohnern eine bedarfsgerechte aber zugleich städtebaulich angemessene Ausnutzung ihrer Grundstücke zu ermöglichen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst Flächen in der Gemarkung Lintfort, Fluren 5, 6 und 7. Die Größe des Geltungsbereiches beläuft sich auf rund 15,3 ha. Er wird begrenzt

  • im Norden durch einen Teil des Innenstadtrings (Flurstück 2045),
  • im Osten durch die Ebertstraße (zwischen Innenstadtring und Marktplatz) sowie im Osten und Süden durch die Kattenstraße (zwischen Marktplatz und Ringstraße) und
  • im Westen durch die Ringstraße.

Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen, sowie die Planentwürfe gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich darzulegen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 08.09.2023 bis 02.10.2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 31.08.2023 im Amtsblatt Nr. 15/23 der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontaktperson

Herr Christian Mörs
Telefon: 02842 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de. 

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

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  • Entwurf der Begründung

Informationen

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