Meldeverfahren Stadt Kamp-Lintfort Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kamp-Lintfort

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2023 bis 04.12.2023
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© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Kamp-Lintfort bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Kamp-Lintfort ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. [Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.] Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern bis zum 06.12.2023 mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stadt Kamp-Lintfort

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Brandstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 06.11.2023 wurde die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Kamp-Lintfort informiert und als Träger öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme aufgefordert. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum oben genannten Verfahren Stellung zu nehmen. Da es derzeit noch keine konkreten Unterlagen gibt, beschränken wir unsere Stellungnahme auf allgemeine Hinweise. Die Niederrheinische IHK setzt sich dafür ein, auf restriktive Lärmschutzmaßnahmen zu verzichten, damit (innerstädtische) Wirtschaftsverkehre nicht eingeschränkt werden bzw. für diese keine längeren Fahrtwege erzwungen werden. Unsere IHK unterstützt ganzheitliche und strategische Lösungen, die Härten von einseitigen Belastungen der Wirtschaft oder einzelner Wirtschaftszweige vermeiden. Wir weisen darauf hin, dass bei allen Maßnahmen die Standorte der von uns zu vertretenden Unternehmen erreichbar bleiben müssen und die Standortqualität nicht beeinträchtigt werden darf. Wir bitten, unsere Ausführungen bei der weiteren Erarbeitung des Lärmaktionsplans zu berücksichtigen. Für Fragen und weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Geschäftsführung In Vertretung Matthias Simons

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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stadt Kamp-Lintfort

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Wilhelmstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 06.11.2023 wurde die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH und die Stadtwärme Kamp-Lintfort GmbH über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Kamp-Lintfort informiert und als Träger öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme aufgefordert. Wir möchten mit Bezug auf die Aufstellung des Lärmaktionsplans darauf hinweisen, dass die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH und die Stadtwärme Kamp-Lintfort GmbH im Stadtgebiet von Kamp-Lintfort Anlagen zur Sicherstellung der öffentlichen Energie- und Trinkwasserversorgung betreiben. Diese Anlagen befinden sich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet und sind nach unser Einschätzung bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nicht zu berücksichtigen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH Schumacher Grunefeld

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Stellungnahme des Kreises Wesel zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (LAP)

Ort 46483 Wesel am Rhein, Reeser Landstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, der Kreis Wesel wurde als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bzw. um Anregungen zur geplanten Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der Stadt Kamp-Lintfort gebeten. Dem vorgelegten Bericht zufolge sind schätzungsweise 3166 Wohnungen und 21 Schulgebäude einer Lärmbelastung von ≥ 55 dB(A) ausgesetzt. Aus wissenschaftlicher Sicht kann sich der Straßenverkehrslärm negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, indem er unter anderem zu Schlafstörungen beiträgt, physiologische und psychische Stressantworten im Körper auslöst, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen hervorruft und zu kognitiven Einschränkungen führen kann. Zur Vermeidung möglicher gesundheitlicher Lärmbeeinträchtigungen empfiehlt die Gesundheitsaufsicht des Kreises Wesel, dass alle oben aufgeführten Wohnungen und Schulen für aktive und/oder passive lärmmindernde Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kuntschke (Kreisplanung, Kreis Wesel)

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Lärmbelästigung durch Tempo 70 am Brücker Mauspfad

Ort 51109 Köln, Im Langen Bruch

Auf der Straße Brücker Mauspfad/DellbrückerMauspfad ist aktuell Tempo 70 für den KfZ-Verkehr zulässig. Aufgrund der "geraden Streckenführung" wird dort meist noch schneller gefahren. Dadurch entsteht eine starke und Lärmbelästigung der Anwohner "Im Langen Bruch", die auch durch die dazwischen liegenden Bäume nicht merklich verringert wird. Da die zulässigen Tempo 70 nur auf einem sehr kurzen Streckenabschnitt zulässig ist, wäre eine Möglichkeit diese auf Tempo 50 zu reduzieren. So könnte man den Lärm verringern und obendrein auch noch was fürs Klima tun. Das wäre wirklich toll. :) Liebe und hoffnungsvolle Grüße Einer der Anwohnenden

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Stellungnahme der Mingas-Power GmbH zur Aufstellung des Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Kamp-Lintfort

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Krummensteg

Sehr geehrte Frau Fraling, mit Schreiben vom 06.11.2023 wurde die Mingas-Power GmbH über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Kamp-Lintfort informiert und als Träger öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme aufgefordert. Wir möchten mit Bezug auf die Aufstellung des Lärmaktionsplans darauf hinweisen, dass die Mingas-Power im Stadtgebiet von Kamp-Lintfort an zwei Standorten Anlagen zur Förderung und Verwertung von Grubengas aus offenen Grubenbauen des ehemaligen Steinkohlenbergbaus betreibt. Dabei wird in diesen Anlagen in Containerbauweise mit Motoren (BHKWs) Strom erzeugt. Eine Wärmeauskopplung ist in diesen BHKWs aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht realisiert, aber ebenfalls grundsätzlich möglich. Bei den Anlagen handelt sich um die folgenden Standorte: • Anlage Rossenray: Gelände der ehemaligen Zeche Rossenray (Rheinberger Str. 400 / Krummensteg) • Anlage FH4: Gelände am ehemaligen Schacht Friedrich-Heinrich 4 (Fackelstraße) Da der Zugang zum untertägigen Grubenraum durch Entgasungsleitungen an verfüllten Schächten der ehemaligen Bergwerke erfolgt, ist die Gewinnung und Verwertung des Grubengases auch an diese Fläche gebunden. Diese Anlagen sind immissionsschutzrechtlich bzw. betriebsplanmäßig von der Bezirksregierung Arnsberg zugelassen. Wir betreiben für diese Anlagen einen erheblichen technischen Aufwand zur Schallminimierung, dessen Erfolg durch regelmäßige Sachverständigenmessungen überprüft werden wird. Die zugelassenen Geräuschwerte werden dadurch sicher eingehalten. Wir möchten daher darum bitten, die Erfordernisse aus dem Betrieb unserer beiden Grubengasanlagen in Kamp-Lintfort im weiteren Verlauf der Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Kamp-Lintfort entsprechend zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Mingas-Power GmbH Andreas Brandt Dr. Frank Frauenstein

Kontaktperson

Kontaktperson Frau Gerlinde Merker
E-Mail: gerlinde.merker@kamp-lintfort.de

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Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

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