Ziel der Planung
Durch die Schließung des Bergwerks West im Jahr 2012 steht die Stadt Kamp-Lintfort vor der städtebaulichen und strukturellen Herausforderung, das ca. 40 ha große Zechengelände inmitten der Stadt einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Dazu wurde bereits ab 2008 der „Masterplan Bergwerk West“ erarbeitet und als Grundlage der perspektivischen Entwicklung beschlossen. Der östliche Teil wurde 2020 im Rahmen der Landesgartenschau zu einem großen Landschaftspark entwickelt. Der westliche Teilbereich soll hingegen zu einem neuen Stadtquartier mit Wohnen sowie ergänzenden Nutzungen entwickelt werden. Zur weiteren Qualifizierung der planerischen Ziele wurde in 2018 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der daraus hervorgegangene Rahmenplan wurde am 04.02.2020 durch den Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des neuen Stadtquartiers beschlossen.
Für den zentralen Teil des neuen Stadtquartiers besteht zwischenzeitlich das konkrete Entwicklungsinteresse eines Investors. Der auf Grundlage des Rahmenplans für diesen Teilbereich konkretisierte Entwurf ist entgegen der übrigen Flächen bereits weit fortgeschritten. Der mittlere Teil des neuen Stadtquartiers wurde daher aus dem laufenden Verfahren ausgegliedert und soll konzentriert weitergeführt werden. Einen entsprechenden Beschluss zur Aufteilung des Verfahrens hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort in seiner Sitzung am 02.11.2021 gefasst.
Planerfordernis
Die Flächen des geplanten Stadtquartiers sind derzeit entweder dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzurechnen oder durch den Bebauungsplan zur Landesgartenschau überplant. Dieser setzt im vorliegenden Geltungsbereich derzeit noch Grün- und Verkehrsflächen fest, welche im Jahr der Landesgartenschau temporär genutzt wurden. Das Vorhaben ist mit dem derzeitigen Planungsrecht insofern nicht vereinbar. Um das geplante Stadtquartier im zentralen Teilbereich umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan LIN 162 „Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich – Teilbereich Mitte“ aufgestellt werden. Der Bebauungsplan zur Landesgartenschau soll überplant und die bislang gültigen Festsetzungen sollen aufgehoben werden. Aufgrund entgegenstehender Darstellungen wird parallel auch der Flächennutzungsplan geändert.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans LIN 162 „Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich – Teilbereich Mitte“ liegt südlich der Kamp-Lintforter Innenstadt und umfasst die bislang unbebauten Teilflächen des ehemaligen Zechengeländes Friedrich Heinrich zwischen den ehemaligen Fördertürmen (Quartiersplatz) und dem Schirrhof. Der Planbereich umfasst neben den brachliegenden Freiflächen einen Teil der denkmalgeschützten Bestandsbebauung.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Lintfort, Flur 5 und umfasst eine Fläche von ca. 5,66 ha. Er beinhaltet die Flurstücke 83, 87, 99, 100, 101, 102 (teilweise), 105, 106 und 107.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
Stand des Verfahrens
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2020 die Aufstellung der Bauleitpläne sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Am 02.11.2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich der Bauleitpläne aufzuteilen und den Teilbereich Mitte konzentriert weiterzuführen. In der Zeit vom 01.09. bis 02.10.2023 erfolgt nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Herr Christian Mörs Telefon: 02842 / 912-425 E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de