Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan LIN 101 Altsiedlung 3. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.09.2024 bis 09.10.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Ziel der Planung und Planerfordernis

Die Altsiedlung zeichnet sich durch überwiegend Einfamilienhäuser in Form von Reihen- oder Doppelhäusern aus, welche häufig eine geringe Wohnfläche und Grundstücksgröße aufweisen. In Verbindung mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen steht auf den Grundstücken ein ebenso geringes Baufenster zur Verfügung, welches häufig durch Wohnhausanbauten voll ausgeschöpft wird. Die Ausnutzung des gesamten Baufensters bedingt, dass an das Wohnhaus anschließende, überdachten Terrasse nicht möglich sind. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Wohngrundstücke nicht selten über ein für allgemeine Wohngebiete übliches Maß hinaus versiegelt werden. Ursächlich dafür sind vielfach Terrassen und sonstige bauliche Nebenanlagen.

Aufgrund der benannten städtebaulichen Situation soll der Bebauungsplan LIN 101 Altsiedlung geändert werden. Es wird damit das Ziel verfolgt, der anhaltenden Versiegelung der Grundstücke entgegenzuwirken als auch den Anwohnern eine bedarfsgerechte aber zugleich städtebaulich angemessene Ausnutzung ihrer Grundstücke zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst Flächen in der Gemarkung Lintfort, Flure 6, 7 und 8 sowie in der Gemarkung Rossenray, Flur 3 und der Gemarkung Kamperbruch, Flur 2. Die Größe des Geltungsbereiches beläuft sich auf rund 77,3 ha. Er wird begrenzt

  • im Norden durch die Bebauung auf der nördlichen Seite der Moerser Straße,
  • im Osten durch die Kattenstraße (zwischen Moerser Straße und Brandhofstraße), die Zeppelinstraße, das Wohngebiet am Volkspark sowie den Graben östlich der Kolonie,
  • im Süden durch die Trasse der ehemaligen Wirtschaftsbahn der Zeche Friedrich Heinrich und
  • im Westen durch die Ebertstraße (zwischen Moerser Straße und Marktplatz / Lebensmittelmarkt) und die Kattenstraße (zwischen Marktplatz / Lebensmittelmarkt und Wirtschaftsbahn).

Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2024 die Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2BauGB  beschlossen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 09.09.2024 bis 09.10.2024.

Kontaktperson

Herr Christian Mörs
Telefon: 02842 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

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Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

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Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

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