Flächennutzungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

36. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Rossenray Nord-Ost – Erweiterung“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 25.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Planungsziel und Planerfordernis

Die Bäckerei Büsch hat ihren Unternehmenssitz seit 1987 in Kamp-Lintfort und betreibt seit 2007 am Standort Krummensteg im Gewerbe- und Industriegebiet Rossenray einen Backbetrieb in handwerklicher Produktion. Mit der 36. Flächennutzungsplanänderung sollen die planerischen Voraussetzungen für die erforderliche Betriebserweiterung geschaffen werden.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtzentrums von Kamp-Lintfort und südlich der Rheinberger Straße (B510). Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt (vgl. Anlage 1):

  • im Nordwesten durch Betriebs- und Logistikflächen eines Lebensmittelhändlers (Flurstück 665, Flur 4) sowie im weiteren nordöstlichen Verlauf durch ein Teilstück der Straße Krummensteg (Flurstück 226, Flur 1) sowie ein nördliches Teilstück des Flurstücks 671, Flur 4,
  • im Osten durch das an die Straße Krummensteg angrenzende überwiegend bewaldete Flurstück 130, Flur 1,
  • im Südosten durch ein Teilstück aus dem Flurstück 671, Flur 4,
  • im Südwesten durch Grundstücksflächen eines kiesverarbeitenden Industriebetriebs (Flurstücke 733 und 771, Flur 4).

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 3,7 ha.

Verfahrensstand

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich darzulegen.

Kontaktperson

Frau Britta Achtsnichts
Telefon: 02842 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

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Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

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Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

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Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de. 

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

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