Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan ROS 176 „Gewerbe- und Industriegebiet Rossenray Nord-Ost – Erweiterung am Krummensteg“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 25.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Planungsziel und Planerfordernis

Die Bäckerei Büsch hat ihren Unternehmenssitz seit 1987 in Kamp-Lintfort und betreibt seit 2007 am Standort Krummensteg im Gewerbe- und Industriegebiet Rossenray einen Backbetrieb in handwerklicher Produktion. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für die erforderliche Betriebserweiterung geschaffen werden.

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich an der Straße Krummensteg nördlich des Stadtzentrums von Kamp-Lintfort und südlich der Rheinberger Straße (B510) und wird wie folgt begrenzt (vgl. Anlage 1):

  • im Nordwesten durch die Fossa Eugeniana südlich der B510,
  • im Nordosten durch die Straße Krummensteg und das an die Straße Krummensteg angrenzende überwiegend bewaldete Flurstück 465, Flur 6,
  • im Osten durch das an die Straße Krummensteg angrenzende überwiegend bewaldete Flurstück 130, Flur 1,
  • im Südosten durch ein Teilstück aus dem Flurstück 671, Flur 4,
  • im Südwesten durch Grundstücksflächen eines kiesverarbeitenden Industriebetriebs (Flurstücke 733 und 771, Flur 4) und
  • im weiteren nordwestlichen Verlauf durch Betriebs- und Logistikflächen eines Lebensmittelhändlers (Flurstücke 664 und 665, Flur 4) und durch ein Teilstück aus dem Flurstück 204, Flur 4.

Damit sind in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch öffentliche und private Verkehrsflächen und Waldflächen klarstellend einbezogen, die in dem für das Plangebiet bestehenden Bebauungsplan ROS 137 und dessen 2. Änderung ebenfalls einbezogen waren. Die Übernahme in den Bebauungsplan ROS 176 erfolgt, um diese Flächen nicht als Splitterflächen in den überplanten Bebauungsplänen zu belassen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha.

Verfahrensstand

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich darzulegen.

Kontaktperson

Frau Britta Achtsnichts
Telefon: 02842 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

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Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

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Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

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