Flächennutzungsplan Stadt Kamp-Lintfort Öffentliche Auslegung

30. Flächennutzungsplanänderung Erweiterung des Nahversorgungsstandortes an der Parkstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Planungsziel & Plangebiet

Für den Edeka-Markt an der Parkstraße besteht seitens des Betreibers sowie des Grundstückseigentü­mers eine Erweiterungsabsicht. Mit der vorliegenden 30. Flächennutzungsplanänderung soll - analog zur bereits eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplanes GEI 152 - die planungsrechtliche Grundlage für die Er­weiterung geschaffen werden. Durch Rück­bau des Bestandsgebäudes und Neuerrichtung des Marktes soll die Verkaufsfläche von derzeit 1.170 m² auf geplante 1.700 m² vergrößert und der Nahversorger für die Zukunft wettbewerbsfähig aufgestellt wer­den. Auf Grundlage der aktuellen planungsrechtlichen Vorgaben mit der Darstellung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ist die Umsetzung des Vorhabens nicht möglich. Das Planverfahren soll dazu beitragen, den für die Nahversorgung bedeutenden und gut integrier­ten Standort langfristig zu sichern.

Verfahrensstand

Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 10. März 2025 bis zum 11. April 2025. Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage "Bekanntmachung".

Kontakt

Herr Sebastian Röttger
Telefon: 02842 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder
E-mail: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255     E-Mail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planentwurf der 30. FNP-Änderung
  • Entwurf der Begründung der 30. FNP-Änderung
  • Abwägungsvorschlag aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Abwägungsvorschlag aus der Behördenbeteiligung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzprüfung
  • Verkehrsuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Verträglichkeitsanalyse Einzelhandel

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang