Flächennutzungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

25. Flächennutzungsplanänderung Wohnen am Kamper Berg der Stadt Kamp-Lintfort

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.01.2025 bis 14.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Planungsziel & Plangebiet

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neube­bauung des Geländes des ehemals als Seniorenheim und Landjugendheim genutz­ten Edith-Stein-Hauses mit Wohnhäusern zu schaffen. Hierzu soll auch die südwest­lich angrenzende Freifläche in die Planung einbezogen werden. Die Grundstücke wurden bereits in 2007 von der Stadt vom Voreigentümer erworben, um im Bereich des Kamper Berges in maßvollem Umfang weitere Flächen für Wohnungsbau anzubieten.

In Kamp-Lintfort besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Wohnungen und Einfamilienhäusern. Durch eine Neubebauung mit unterschiedlichen Wohntypologien soll der Ortsteil Kamp standortgerecht arrondiert werden.

Stand des Verfahrens:

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2015 die Aufstellung der 25. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 05.11.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Der zugehörige Bebauungsplan KAM 160 Wohnen am Kamper Berg wird parallel zur Aufstellung der 25. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Beteiligung:

Neben der Beteiligungsmöglichkeit zur Information und Stellungnahme auf dieser Seite lädt die Stadt Kamp-LIntfort im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Bürgerinformation vor Ort“ zu einer Informations- und Erörterungsveranstaltung zu diesem Planungsvorhaben alle Interessierten am 30. Januar 2025 um 18.00 Uhr in die Begegnungsstätte Alte Scheune, Abteiplatz 25, 47475 Kamp-Lintfort ein.

Kontaktperson

Frau Britta Achtsnichts
Telefon: 02842 / 912-328
E-Mail: britta.achtsnichts@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung -Bauleitplanung-

 

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder
E-mail: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255     E-Mail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang