Verfahren Kreis Borken Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 25.08.2024
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Foto: Kreis Borken

Antrag der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus dem Wasserschutzgebiet Velen-Tannenbültenberg zum Zweck der Trinkwasserversorgung

Bekanntmachung

Die Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) hat bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme von 400.000 m³/a für die öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsgebiet Velen, Ramsdorf, Gescher-Hochmoor sowie Borken-Weseke und Borken-Burlo im Kreisgebiet Borken beantragt. Die Anlage zur Grundwasserförderung befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Ramsdorf, Flur 17, Flurstück 66 und liegt im Wasserschutzgebiet Velen-Tannenbültenberg.

Die Höhe der beantragten Entnahmemenge entspricht der seit ca. 30 Jahren bestehenden Bewilligung. Die bestehenden 3 Brunnenanlagen sollen weiterhin genutzt werden. Ein zusätzlicher Brunnen innerhalb der bestehenden Brunnengalerie soll hinzukommen. Die Gesamtentnahmemenge sowie die Tages- und Stundenmenge ändert sich dadurch nicht. Sonstige bauliche Veränderungen sollen nicht hinzukommen.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken führt dafür gemäß § 106 Absatz 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) in Verbindung mit §§ 14 und § 11 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sowie § 73 Absätze 3 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ein förmliches Bewillingsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Die Antragsunterlagen werden in der Zeit vom 15.07.2024 bis 25.08.2024 (einschließlich) über die Internetseite https://beteiligung.nrw.de/portal/kbor/beteiligung/themen/1008008 veröffentlicht.

Ebenso erfolgt eine öffentliche Auslage.

Die Antragsunterlagen mit den Anlagen können beim

Kreis Borken,

Untere Wasserbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Raum 1415

Burloer Straße 93, 46325 Borken

während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montags bis donnerstags                  von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitags                                              von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Ebenso können die Antragsunterlagen mit den Anlagen bei der

Stadt Velen

Fachdienst 6 Bauen, Raum 2.6

Ramsdorfer Straße 19

46342 Velen

während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montags bis freitags                          von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Montags und dienstags                      von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstags                                       von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Einsicht in die Planunterlagen wird um vorherige Anmeldung (mit Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer) unter Tel. 02861 – 681 7024 oder info-umwelt@kreis-borken.de gebeten. Betroffene, die über keinen Internetanschluss verfügen beziehungsweise sich aufgrund der aktuellen Situation außerstande sehen, die Räumlichkeiten des Kreises Borken oder der Stadt Velen aufzusuchen, sollten sich zwecks Aushändigung schriftlicher Unterlagen an den Kreis Borken unter der Telefonnummer 02861 – 681 7024 wenden. Gleiches gilt, falls die Niederschrift einer Einwendung durch Mitarbeitende des Kreises Borken gewünscht wird.

Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist,

vom 26.08.2024 bis einschließlich 08.09.2024,

Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind innerhalb der Frist beim Kreis Borken, Untere Wasserbehörde, Burloer Straße 93, 46325 Borken oder bei der Stadt Velen, Ramsdorfer Straße 19, 46342 Velen vorzubringen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz 4 Satz 5 des VwVfG NRW.

Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein und die vollständige Anschrift des Einwendenden erhalten. Bei Einwendungen zur Niederschrift wird um eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02861 – 681 7024 gebeten. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG NRW.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken weist darauf hin, dass im Rahmen von geltend gemachten Einwendungen personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO verarbeitet werden. Die mitgeteilten Daten werden ausschließlich für dieses Verfahren vom Kreis Borken, Untere Wasserbehörde sowie bei der Stadt Velen erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung der Aufgabe als zuständige Behörde für das wasserrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO i.V.m. §§ 11, 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 106 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), § 73 Absatz 3 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW).

Sowohl die Antragstellerinnen sowie Antragsteller als auch ihre Beauftragten sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf den Datenschutzhinweis des Kreises Borken sowie der Stadt Velen, eingestellt auf den jeweiligen Homepages des Kreises Borken und der Stadt Velen, verwiesen.

Borken, den 10.07.2024

Kreis Borken

Der Landrat

Fachbereich Natur und Umwelt

Im Auftrag

Bernd Garvert

Kontaktperson

Kreis Borken

Fachbereich Natur und Umwelt

Herr Rottstegge

E-Mail: Info-umwelt@kreis-borken.de

Tel.: 02861 681 7024

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Sofern Einwendungen gegen das Verfahren beim Kreis Borken geltend gemacht werden, gilt die Datenschutzerklärung des Kreises Borken (siehe Anlage).

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