Umfrage Stadt Kleve Justiz, Inneres und öffentliche Sicherheit

Bewerbungsportal für das Schöffenamt 2024 - 2028

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.01.2023 bis 19.03.2023
  • Teilnehmer 258 Teilnehmer
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Zum Ende diesen Jahres endet die Wahlperiode der amtierenden Schöffinen und Schöffen. Daher finden in diesem Jahr die Wahlen für die kommende 5-jährige Amtsperiode statt.

Als deutsche*r Staatsagehörige*r sind Sie u. a. wählbar, wenn Sie bei Ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sind. Alle weiteren Voraussetzungen finden Sie auch auf dieser Internetseite.

Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an Verhandlungen vor dem Amts- bzw. Landgericht in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen.

Um den Bewerbungsbogen ausfüllen zu können, müssen Sie sich anmelden bzw. registrieren.

Kontaktperson

  • Lars van Acken
    Stadt Kleve
    Der Bürgermeister
    Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Abteilung: 32.1
    Ordnung und Gewerbe
    Raum E.21
    Minoritenplatz 1
    47533 Kleve

    Telefon: 0 28 21 / 84 - 233
    Telefax: 0 28 21 / 84 - 402

  • Markus Koch
    Stadt Kleve
    Der Bürgermeister
    Fachbereich 51 - Jugend und Familie
    Abteilung: 51.1
    Verwaltungsangelegenheiten, Beistandschaften, Kindertageseinrichtungen, Jugendpflege
    Raum 149
    Lindenallee 33
    47533  Kleve

    Telefon: 0 28 21 / 84 - 642
    Telefax: 0 28 21 / 84 - 699

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Stadt Kleve einen hohen Stellenwert. Mit dieser Datenschutzerklärung werden Sie darüber informiert, was Sozialdaten sind, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt, wie lange Ihre Daten gespeichert werden, welche Rechte Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und wer die Verantwortlichen für den Datenschutz sind.

Was sind Sozialdaten?

Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von der Stadt Kleve im Hinblick auf ihre Aufgaben verarbeitet werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die Ihre Person betreffen. Darunter fallen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Bankverbindungsdaten, Angaben zu Kindern und Ehe und Lebenspartnern sowie Kontaktdaten.

Für welchen Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?

Ihre Daten werden erhoben, um die Schöffenwahlen durchführen zu können. 

Die gesetzlich notwendigen Daten werden  dabei veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Daten die Sie freiwillig angeben werden auch an den Schöffenwahlausschuss weitergegeben . 

Die Erhebung erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen Einwilligung. Zu anderen Zwecken werden Ihre Daten nur verarbeitet, wenn Sie darin einwilligen oder eine gesetzliche Befugnis nach dem Sozialgesetzbuch dies erlaubt.  Daneben kann eine Verarbeitung u. a. auch für statistische Zwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke erfolgen. In diesem Fall werden Ihre Daten anonymisiert oder pseudonymisiert.

Personenbezogene Daten sind grundsätzlich direkt bei den Betroffenen zu erheben. Besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft über die Daten und wird dieser Auskunftsanspruch von den Betroffenen nicht erfüllt, können personenbezogene Daten auch bei Dritten (z.B. Sozialleistungsträger) erhoben werden.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Die Speicherdauer wird auch davon beeinflusst, welches Interesse bei Ihnen besteht, nach Abschluss der eigentlichen Angelegenheit noch Auskunft über das Verfahren zu erhalten. Weiterhin müssen Ihre Daten noch für die Prüfung durch vorgesetzte Dienststellen zur Verfügung stehen. Ihre Daten werden daher in der Regel 2 Jahre nach dem 14. Lebensjahr der Besucher gelöscht.

Ihre Rechte

Da Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie grundsätzlich das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind oder ggf. ausnahmsweise kein Informationsrecht besteht.

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt fühlen, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Datenschutzbeauftragter der Stadt Kleve:
Christoph Verfürth
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.: 0 28 21 / 84 - 404
E-Mail: datenschutz@kleve.de

Außerdem können Sie sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 211 / 384 24 - 0
Fax: 0211 / 384 24 - 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Wer sind die Verantwortlichen für den Datenschutz?

Verantwortliche sind

Markus Koch (Abteilungsleitung), Tel.: 0 28 21 / 84 - 642, E-Mail: markus.koch@kleve.de

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