Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung der städtischen Baugrundstücke Neerfeldstraße / Goldacker (1. Bewerbungsverfahren)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2023 bis 24.08.2023
  • Teilnehmer 62 Teilnehmer
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Das 1. Bewerbungsverfahren findet in der Zeit von Dienstag, 15.08.2023 bis Donnerstag, 24.08.2023 statt. Die Vermarktung erfolgt sukzessiv. Während des ersten Verfahrens besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Grundstücke Nr. 6, 7 und 8 abzugeben. Für die übrigen Flächen werden gesonderte Verfahren durchgeführt. 

Hinweis: Der Zeitpunkt der weiteren Bewerbungsverfahren wird auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine Bekanntgabe über den städtischen Newsletter "Grundstücke" und die städtischen Social Media-Kanäle. Bewerbungen auf diese Flächen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Es gibt keine Wartelisten für Wohnbaugrundstücke.

Insgesamt ist die Herausgabe von 10 Baugrundstücken geplant. Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von ca. 430 m² - rund 660 m².

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2-313-0.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

Erwerb von Baugrundstücken

Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Aus diesem Grund, werden ein Teil der vorhandenen Baugrundstücke als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.     

Hier finden Sie eine Übersicht der Grundstücken!

Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus.


Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt (Beispiel: "Grundstück 1"), nicht durch Klick auf das Bild.

 

Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

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