Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung von Familiengrundstücken im städtischen Baugebiet "Im Felde" (2. Bewerbungsverfahren)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 13.10.2023
  • Teilnehmer 28 Teilnehmer
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Das 2. Bewerbungsverfahren findet in der Zeit von Montag, 11.09.2023 bis Mittwoch, 20.09.2023 statt. In diesem Zeitraum erfolgt die Vermarktung von vier Familiengrundstücke. Während des Verfahrens besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Grundstücke Nr. 10, 13, 14 und 15 abzugeben.

Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von rund 500 m².

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Rahmenbedingungen für die Veräußerungen der Baugrundstücke festgesetzt. Im Vergleich zu dem 1. Bewerbungsverfahren sind der Ablauf, die Grundstückspreise etc. unverändert

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
  • Auf die Grundstücke können sich Bewerber mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt ohne bisheriges Wohneigentum bewerben. Minderjährige Kinder müssen dauerhaft in dem Haushalt leben. Eine Meldebescheinigung ist bei Bedarf vorzulegen. Die Volljährigkeit des zu berücksichtigen Kindes darf erst nach der notariellen Beurkundung des Vertrags eintreten. Bei der Vorlage von einem entsprechenden Nachweis wird eine Schwangerschaft berücksichtigt.
  • Es dürfen weder im Inland noch im Ausland in den letzten fünf Jahren ein Baugrundstück, ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an Dritte veräußert worden sein bzw. es darf aktuell nicht über Grundbesitz dieser Art verfügt werden. 
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3-320-0.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

Erwerb von Baugrundstücken

Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Die ausgeschriebenen Baugrundstücke werden ausschließlich als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.     

Hier finden Sie eine Übersicht der Grundstücken!

Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus.


Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt (Beispiel: "Grundstück 10"), nicht durch Klick auf das Bild.

 

Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

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