Umfrage Stadt Königswinter Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

"Zukunftsbaum-Aktion" 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.03.2025 bis 08.05.2025
  • Teilnehmer 130 Teilnehmer

Persönliche Angaben

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Ich möchte einen Antrag stellen als:
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Adresse des Umsetzungsortes (Grundstück auf dem der Baum gepflanzt werden soll): Wie oben angegeben?  
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  • Sie müssen Eigentümer*in oder Pächter*in des Grundstücks sein, auf dem der beantragte Baum gepflanzt werden soll.

Angaben zur Präferenz der Baumart

Aus organisatorischen Gründen und nicht vorhersehbaren Verfügbarkeiten, können keine Zusagen zu bestimmten Baumarten oder -sorten erteilt werden.

Ich willige ein, dass die Stadt Königswinter meine Email-Adresse für den städtischen Klimaschutz-Newsletter nutzen darf. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
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Kontakt

Stadt Königswinter

Stabsstelle Klimaschutz

Dollendorfer Straße 44

53639 Königswinter-Oberpleis

Tel. 02244 – 889 -189

Email: Klimaschutz@koenigswinter.de

Internet: www.koenigswinter.de

Teilnahmebedingungen

Antragsberechtigt sind Personen und Einrichtungen die in 2024 noch keine Bewilligung im Rahmen der "Zukunftsbaum-Aktion" erhalten haben.

Privatpersonen können pro Gartengrundstück nur einen Antrag auf einen Laub- oder Obstbaum stellen. Öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen (wie Schulen, Kitas und Vereine) haben die Möglichkeit pro Grundstück und Einrichtung einen Antrag auf bis zu drei Laub- oder Obstbäume zu stellen.

Mit Absendung des Formulars bestätige ich, dass

  • auf dem angegebenen Grundstück ausreichend Platz für die Pflanzung und dauerhafte Erhaltung des Baumes/der Bäume zur Verfügung steht. Des Weiteren wird bestätigt, dass der Baum/die Bäume umgehend eingepflanzt und dauerhaft gepflegt und erhalten wird/werden.

  • der Baum/die Bäume keine Maßnahme darstellt, die auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise als Ausgleichsmaßnahme oder Satzungsvorgabe, gepflanzt werden muss.

  • der Baum/die Bäume nach Förderzusage zum angegebenen Abholzeitraum am Ausgabeort abgeholt wird.

  • mir bewusst ist, dass generell kein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Baumart oder –sorte besteht.

  • ich die Datenschutzbestimmungen und die Förderrichtlinie gelesen und zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Förderprozess über E-Mail abgewickelt wird.

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt.

Bezeichnung der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten werden im Zuge Ihres Förderantrages im Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ erhoben.

Verantwortlich:

Stadt Königswinter

Der Bürgermeister

Stabsstelle Klimaschutz

Dollendorfer Str. 44

53639 Königswinter

Tel. 02244 – 889 6189

Fax 02244 – 889 338

E-Mail: klimaschutz@koenigswinter.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Stadt Königswinter

Datenschutzbeauftragte 

Drachenfelsstr. 9-11

53639 Königswinter

E-Mail: datenschutz@koenigswinter.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

  • Ihre Daten werden erhoben und verarbeitet, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Förderung abzuwickeln.
  • Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. a DSGVO sowie im Rahmen der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in Königswinter“ erhoben und verarbeitet.

Quelle der Daten:

Ihre Daten werden durch Ihr Antragsformular eingeholt.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Intern (Baubetriebshof zur Ausgabe des Sachguts)

Dauer der Speicherung:

Die Daten von bewilligten und ausgezahlten Förderanträgen werden nach der Erhebung für eine Dauer von 10 Jahre, gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, gespeichert.

Personenbezogene Daten zu abgelehnten/nicht bewilligten Förderanträgen werden nach Beendigung des Förderprogramms „Klimaschutz in Königswinter“ gelöscht.

Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO)
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO)
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO)
  4. Wenn Sie in der Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Königswinter, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 38424-0

Fax-Nr.: 0211 / 38424 – 10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Königswinter durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Die Bereitstellung der Daten erfolgt freiwillig und mit Einwilligung, sofern Sie an dem Förderprogramm „Klimaschutz in Königswinter“ der Stadt Königswinter teilnehmen möchten. Ohne die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten im Sinne der DSGVO ist eine Teilnahme am Förderprogramm der Stadt Königswinter nicht möglich.

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